Österreich

Mäderl (1) stürzte aus Fenster: Justiz prüft Fall

Nach dem Fenstersturz eines Kleinkindes hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten mit der Feststellung der strafrechtlichen Relevanz begonnen.

Heute Redaktion
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Das Mädchen sollte bald die Intensivstation verlassen dürfen und auf die Normalstation verlegt werden.
Das Mädchen sollte bald die Intensivstation verlassen dürfen und auf die Normalstation verlegt werden.
Bild: privat

Nach dem Fenstersturz einer Einjährigen in Gutenbrunn in der Gemeinde Herzogenburg (Bezirk St. Pölten-Land) hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten mit der Feststellung der strafrechtlichen Relevanz begonnen. Geprüft werde der Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung in Bezug auf die Elternteile des Mädchens, sagte Behördensprecher Leopold Bien.

Vernehmungen der Eltern fanden Bien zufolge bisher noch nicht statt. Aktuell stehe das Wohl des Kindes im Vordergrund, hinsichtlich der Befragungen bestehe "keine dringliche Notwendigkeit", betonte der Sprecher.

Der Gesundheitszustand des Mädchens wurde von einer Sprecherin des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) als stabil beschrieben. Eine Verlegung von der Intensiv- auf die Normalstation des SMZ Ost wurde für Montag in Aussicht gestellt.

Die Einjährige war Samstagfrüh aus dem Fenster des Kinderzimmers knapp vier Meter abgestürzt - die Mutter hatte kurz den Raum verlassen. Nach dem Sturz war das Mädchen bei Bewusstsein und musste sich mehrmals übergeben. Das Kind wurde nach der Erstversorgung mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen und vorübergehend in künstlichen Tiefschlaf versetzt.

(wes)