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Madonna stinksauer: Sie stoppt eine Auktion

Heute Redaktion
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    Madonna erfindet sich nicht nur musikalisch, sondern auch optisch immer wieder neu.
    Madonna erfindet sich nicht nur musikalisch, sondern auch optisch immer wieder neu.
    BFA / Action Press / picturedesk.com

    Mit einem Eilantrag ging Madonna gegen die Versteigerung von 22 persönlichen Gegenständen vor. Sie befürchtete, dass auch ihre DNA versteigert werden könnte.

    Ein Gericht in New York hat eine bevorstehende Versteigerung persönlicher Gegenstände der US-Sängerin Madonna (58) untersagt. Es ordnete am Dienstag (18.7.) nach einem Eilantrag des Popstars an, dass das Online-Auktionshaus "Gotta Have It! Collectibles" 22 Objekte der Sängerin von der Liste der für Mittwoch geplanten Versteigerung streichen muss.

    Unter den Gegenständen waren unter anderem eine getragene Unterhose, ein Liebesbrief von Madonnas Ex-Freund, dem verstorbenen Rapper Tupac Shakur, und eine Haarbürste. Die 58-Jährige argumentierte in dem Eilantrag, geschockt gewesen zu sein, als sie von den Gegenständen in der geplanten Auktion erfahren habe. Dass sich Tupacs Brief nicht mehr in ihrem Besitz befände, habe sie gar nicht gewusst. Dass sie berühmt sei, schließe nicht ihr Recht auf Privatsphäre aus, wurde Madonna in den Gerichtsunterlagen zitiert. Darunter fielen auch ihre höchst persönlichen Gegenstände.

    Madonna verdächtigt ehemalige Freundin

    Der Brief von Tupac sollte nach Angaben der Gerichtsunterlagen bei der Versteigerung rund 400.000 US-Dollar einbringen. Es sei abscheulich, dass mit den persönlichen Gegenständen auch ihre DNA versteigert werden könnte, so Madonna.

    In den Gerichtsunterlagen verdächtigt die Sängerin eine ehemalige Freundin des Verkaufs. Die Kunstberaterin sei ein regelmäßiger Übernachtungsgast in ihrem Anwesen gewesen, auch wenn Madonna nicht zuhause gewesen sei. Ein Sprecher der Frau und des Auktionshauses kündigte an, gegen die Entscheidung vor Gericht vorgehen zu wollen.

    (ek/20 Minuten)