Salzburg

Mädchen bekommt nach Schaukel-Unfall 7.700 Euro

Ein Unfall in einem Naturerlebnispark hat für den Betreiber ein teures Nachspiel: Er muss wegen versäumter Kontrollen Schmerzengeld blechen.

Clemens Pilz
Eine Reifenschaukel zerbrach, nun steht einer 14-Jährigen Schmerzengeld zu.
Eine Reifenschaukel zerbrach, nun steht einer 14-Jährigen Schmerzengeld zu.
Getty Images (Symbolfoto)

Eine 14-Jährige vergnügte sich 2019 in einem Berg- und Naturerlebnispark mit einer Quattro-Reifenpendel-Schaukel – und landete unsanft auf dem Boden: Ein stark vorgeschädigter Sicherungsstift brach, als das Mädchen gerade schaukelte. Daraufhin löste sich die Stange von der Befestigung, die junge Frau stürzte ab und würde dann auch noch von der Stange getroffen.

7.700 Euro Schmerzengeld forderte die Verletzte laut "Presse" daraufhin vom Betreiber des Parks, denn dieser habe seine Schutz- und Sorgfaltspflichten verletzt. Allerdings weigerte sich der Betreiber, mit der Argumentation, ein anderes Unternehmen sei für die jährlichen Inspektionen verantwortlich und der Hersteller der Schaukel habe keine Wartung der Sicherungsstifte vorgeschrieben.

Klage von Bezirksgericht abgewiesen

Das Bezirksgericht St. Johann im Pongau (Sbg.) wies die Klage des Mädchens daraufhin ab. Das Landesgericht Salzburg befand aber, dass der Klägerin Geld zusteht – schließlich habe das beauftragte Unternehmen die Sicherungsstifte nie kontrolliert und die Schaukel ist längst nicht mehr neu, sie wurde 2008 errichtet. Bei derart alten Spielgeräten seien Sicherungen, die das Lösen von Schraubverbindungen verhindern sollen, aber mindestens jährlich zu überprüfen. Dies müsse man auch ohne Herstellerangaben erkennen.

OGH bestätigt Schmerzengeld

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun diese Entscheidung. Bei Spielgeräten seien besonders strenge Anforderungen an die Ausstattung und den Erhaltungszustand zu stellen. Zwar könnte diese nicht "absolut sicher" sein, wenn man durch diese "dem Bewegungsdrang und der Abenteuerlust von Kindern Raum geben" wolle. Es komme aber auf den Einzelfall an und die Sicherungsstifte zu überprüfen wäre sinnvoll und zumutbar gewesen.

Für das Versäumnis des beauftragten Unternehmens habe nun der Park einzustehen. Das Mädchen bekommt somit Schadenersatz.

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