Salzburg

Mädchen überrollt – Postler beruft gegen Geldstrafe

Der Fall um ein getötetes Mädchen endete vorläufig mit einem Schuldspruch, doch nun geht der verurteilte Salzburger in Berufung.

Clemens Pilz
Urteil gegen einen Mitarbeiter der Post (Symbolfoto)
Urteil gegen einen Mitarbeiter der Post (Symbolfoto)
Getty Images

Ein Postzusteller wurde, wie berichtet, am Donnerstag am Bezirksgericht Hallein (Sbg.) wegen fahrlässiger Tötung einer Zweijährigen zu einer Geldstrafe von 4.510 Euro, sowie Schmerzengeld verurteilt. Der Mann hatte im Mai des Vorjahrs das Mädchen beim Wegfahren übersehen und mit dem rechten Vorderreifen seines Pkw erfasst. Er leistete noch erste Hilfe, das Kleinkind verstarb aber kurz darauf. Nun kündigte der Anwalt des Postlers Berufung gegen den Rechtsspruch wegen Nichtigkeit an.

Wäre Aussteigen zumutbar gewesen?

Der Zusteller hatte sich vor Gericht nicht schuldig verantwortet. Er legte zwar ein Tatsachengeständnis ab, beteuerte aber seine Unschuld: Er habe vor dem Wegfahren nach rechts, links und vorne geschaut und das Mädchen nicht bemerkt. "Der Vorfall tut mir unendlich leid", so der Angeklagte. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch, da ein Aussteigen zur Kontrolle, ob sich niemand beim Wagen befindet, "eine Überspannung der Sorgfaltspflicht" wäre.

Der Richter sah dies anders. Der Lenker hatte das Mädchen kurz davor nämlich noch beim Haus stehen gesehen und hätte sich Gedanken machen müssen, als es plötzlich aus dem Sichtfeld verschwunden war.

Das Urteil von 4.510 Euro Geldstrafe ist somit nicht rechtskräftig und geht an die nächste Instanz. Die Haftpflichtversicherung des Angeklagten soll laut Verteidiger aber bereits 50.000 Euro an Schmerzengeld und Begräbniskosten an die Familie überwiesen haben.

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