"Rache"-Vater droht härtere Strafe als Peiniger von Mäderl

In einem Einkaufszentrum in Kufstein spielten sich am Donnerstagnachmittag unfassbare Szenen ab. Ein 39-jähriger Mann soll ein Mädchen (9) sexuell belästigt haben. Gegen 17 Uhr erstattete das Kind gemeinsam mit dessen Eltern Anzeige bei der Polizei. Der Verdächtige konnte wenig später auf Videoaufzeichnungen des Überwachungssystems identifiziert werden.
Mäderl (9) sexuell belästigt – Vater übt Selbstjustiz
Noch am selben Abend soll der Vater der kleinen Mädchens dann den 39-Jähirge ausfindig gemacht und aufgelauert haben. Er kontaktierte gegen 20.10 Uhr die Polizei und teilte mit, dass er in der Tiergarage eines Mehrparteienhauses den Verdächtigen angetroffen habe und die Beamten schnell kommen sollten.
Doch als die Polizei vor Ort eintraf, war der 37-jährige Vater bereits verschwunden. Zwei Zeugen erzählten den Polizisten, der Vater des Mädchens habe den tatverdächtigen Mann mit Faustschlägen attackiert und in ein Auto gedrängt. Wenige Augenblicke entdeckten Beamten das Fahrzeug dann auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Dienststelle.
Vater könnte jahrelang ins Gefängnis, Täter nur 6 Monate
Der wutentbrannte Vater stieg hinten aus und zog den Verdächtigen aus dem Auto. Im selben Moment verpasste er ihm einen Schlag ins Gesicht. Die einschreitenden Beamten konnten die beiden schließlich voneinander trennen. Der Mann, der das kleine Kind belästigt haben soll, kam mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus. Er wurde wegen sexueller Belästigung angezeigt – ihm drohen bis zu 6 Monate Haft.
Brisant: Dem Vater, der an dem Peiniger seiner Tochter Selbstjustiz übte, droht nun eine viel höhere Strafe, als dem Tatverdächtigen selbst. Er wurde gleich wegen drei verschiedenen Delikten angezeigt: Schwerer Körperverletzung (bis zu 5 Jahre Haft), Freiheitsberaubung (bis zu 3 Jahre Haft) und gefährliche Drohung (bis zu einem Jahr Haft).
Polizei warnt vor Selbstjustiz
Auf Nachfrage von "Heute" warnt die Exekutive ausdrücklich davor, Selbstjustiz zu üben! "Das sollte man auf keinen Fall tun, das ist Angelegenheit der Polizei", erklärt ein Polizei-Pressesprecher gegenüber "Heute". Es sei zudem durchaus möglich, dass der Vater des Mädchens aufgrund seiner Handlungen nun eine härtere Strafe bekommt, als jener Mann, der wegen sexueller Belästigung angezeigt worden ist.