Niederösterreich

Mädchen via Insta geködert, getäuscht und missbraucht

Ein Büroangestellter (30) soll Mädchen (11 bis 16) via Socials missbraucht haben: Er hatte als "Gleichaltriger" den Kindern den Kopf verdreht.

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Der Angeklagte (links)
Der Angeklagte (links)
privat

Ein 30-jähriger Büroangestellter aus dem Mostviertel soll auf Instagram und Co. junge Mädchen angeflirtet, ihnen den Kopf verdreht und dann missbraucht haben.

Mann drohte mit Bildern auf Schul-Homepage

Der bis dato unbescholtene, unscheinbare Büromitarbeiter war rund drei Jahre lang auf diversen Internetplattformen auf der Suche nach geeigneten Opfern. Hatte er ein geeignetes Opfer gefunden, gab er sich als Gleichaltriger aus, es folgten Komplimente und Liebesschwüre. Eine Elfjährige, eine 13-Jährige und zwei 16-Jährige fielen auf den Erwachsenen herein.

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    Der Angeklagte (links) mit seinem Verteidiger
    Der Angeklagte (links) mit seinem Verteidiger
    privat

    Bei der 13-Jährigen gab sich der Angeklagte als junger, draufgängerischer Motocrossfahrer aus. Schließlich bekam er Nacktbilder und wollte mehr. Die 13-Jährige musste per Videochat strippen, sein Gesicht zeigte der 30-Jährige jedoch nie. Dann zwang er das Mädchen sexuelle Handlungen vorzunehmen. Stutzte das Mädchen oder wollte nicht, drohte der Angeklagte die bereits erhaltenen Nacktbilder auf der Schul-Homepage zu veröffentlichen.

    Die erst 11-Jährige musste dem 30-Jährigen Intimbilder schicken, eine 16-Jährige musste abartige, sexuelle Sachen machen. Die Jugendlichen selbst bzw. die Eltern der Kinder erstatteten schließlich Anzeige bei der Polizei.

    18 Monate Gefängnis

    Beim Prozess wegen geschlechtlicher Nötigung, schweren, sexuellen Missbrauches Minderjähriger und schwerer Nötigung am Donnerstag in Sankt Pölten zeigte sich der Büroangestellte geständig. Strafmildernd war: 5.000 Euro Schmerzensgeld für die Opfer nahm er gleich zum Prozess mit und er macht derzeit eine Psychotherapie. Das Urteil: 4,5 Jahre teilbedingte Haft, davon 18 Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.