Österreich

MaHü-Falschparker wehrte sich gegen Strafzettel

Heute Redaktion
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Die Verkehrsberuhigung der Mariahilfer Straße ab Mitte August 2013 hat gerade am Beginn für jede Menge Chaos gesorgt. Verwirrung lösten u.a. die neuen Bodenmarkierungen für das Park- und Halteverbot in den Begegnungszonen aus. Ein Falschparker hat sich gegen einen Strafzettel zur Wehr gesetzt - mit Erfolg. Denn laut Wiener Landesverwaltungsgericht waren die Markierungen nicht deutlich erkennbar.

Vizebürgermeisteirn Maria Vassilakou (Grüne) kann den Entscheid nicht ganz nachvollziehen. Freuen über die richterliche Entscheidung dürfte sich vor allem Herr K. Er stellte seinen Pkw am 17. Oktober 2013 nachmittags in der äußeren Begegnungszone der Mahü - auf Höhe Hausnummer 105 - ab und erhielt dafür eine Geldstrafe von 98 Euro, wie aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichts hervorgeht. Die Begründung: Herr K. hätte sein Fahrzeug mit allen Rädern auf dem Gehsteig abgestellt, was freilich vorschriftswidrig gewesen sei.

Widersprüchliche Markierungen

Der Betroffene bekämpfte die Pönale - denn: K. habe sein Fahrzeug nicht wissentlich rechtswidrig abgestellt, da sich in diesem Bereich der MaHü baulich nichts verändert hatte. Die weißen und gelben Linien, die eine Vorziehung des Gehsteigs bzw. ein Park-und Halteverbot hätten anzeigen sollen, seien widersprüchlich gewesen und insofern nicht ordnungsgemäß kundgemacht worden, heißt es in der Begründung. "Außerdem werden mit weißen Linien normalerweise Parkplätze kenntlich gemacht", sagte K.s Anwalt Heinz-Dietmar Schimanko am Montagnachmittag. Gelbe Schraffierungen oder gelbe Zickzack-Linien wären hier wesentlich eindeutiger gewesen.

Das Gericht gab dem Falschparker, der die 98 Euro nun nicht berappen muss, recht, wie Beatrix Hornschall, Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts, bestätigte. Gründe: Einerseits seien die Bodenmarkierungen "zum Tatzeitpunkt nicht deutlich als solche ersichtlich erkennbar" gewesen. Andererseits habe es keine Verordnung durch die Magistratsabteilung 46 für die neue zusätzliche Gehsteigfläche gegeben. Eine solche sei jedoch nötig, wenn Gehsteige nicht baulich, sondern lediglich durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet sind.

Als Präjudiz für andere Mahü-Parker, die sich ungerecht behandelt gefühlt haben, will Hornschall die Gerichtsentscheidung nicht verstanden wissen. Jeder anhängige Fall müsse einzeln geprüft werden - "und das machen wir auch".  Laut Anwalt des Falschparkers sind entsprechende Einspruchfristen bereits abgelaufen.

Vassilakou verwundert

Die Entscheidung hat im Rathaus am Montag für Verwunderung gesorgt. Denn jene Verordnung, die das Gericht vermisst hat, gebe es sehr wohl, hieß es aus dem Büro von Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne).

Die Verordnung sei seit 16. August 2013 - also seit dem Zeitpunkt der Verkehrsberuhigung - in Kraft. Die zugrunde liegende Verhandlung habe am 15. Mai 2013 stattgefunden, versicherte ein Vassilakou-Sprecher. Warum diese dem Gericht nicht vorliege, könne er derzeit nicht sagen: "Wir werden dem nachgehen." Das Gericht war außerdem zum Schluss gekommen, dass an der Stelle, wo der Falschparker sein Auto abgestellt hatte, das Park-und Halteverbot nicht deutlich erkennbar gewesen sei. Seitens der Stadt räumte man nun ein, dass dies hier "auf Basis der uns derzeit vorliegenden Informationen" tatsächlich der Fall gewesen sein dürfte.

Die Entscheidung habe keine grundsätzlichen Folgen für die derzeitige Mahü-Regelung.

Wiens ÖVP-Chef: Konzept "irreführend"

Weniger entspannt gab sich indes Wiens ÖVP-Chef Manfred Juraczka. Er interpretierte die juristische Entscheidung als "richtungsweisend", zeige sich doch "wieder einmal, wie irreführend und sinnlos das Konzept der Begegnungszone auf der Mariahilfer Straße insgesamt ist". Nun sei es amtlich, dass "gepfuscht" worden sei, ließ der Stadt-Schwarze via Aussendung wissen.