Österreich

MaHü Neu: ÖAMTC startet Musterverfahren für Lenkerin

Heute Redaktion
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Nur wenige Stunden nach Start der Mariahilfer Straße Neu hagelte es schon die ersten Anzeigen gegen Autofahrer. Weil die Markierungen teils verwirrend seien, hat der Autofahrerclub ÖAMTC am Freitag ein entsprechendes Musterverfahren eingeleitet.

Nur wenige Stunden nach hagelte es schon die ersten Anzeigen gegen Autofahrer. Weil die Markierungen teils verwirrend seien, hat der Autofahrerclub ÖAMTC am Freitag ein entsprechendes Musterverfahren eingeleitet.

Tag eins der verkehrsberuhigten Mariahilfer Straße. Die ersten Autofahrer sind verärgert, weil sie mit Anzeigen abgestraft wurden, nachdem sie ihr Auto geparkt hatten. Konkret geht es um fehlende Hinweisschilder und verwirrende Markierungslinien. Eine Lenkerin wandte sich empört an den ÖAMTC: Ihrer Meinung nach seien die Markierungen am Fahrbahnrand irreführend. Der Autofahrerclub hat am Freitag bereits ein entsprechendes Musterverfahren gegen die MA 67 eingeleitet. Eine Lenkerin, Mitglied beim Verkehrsclub, hat am Donnerstag bereits eine Anzeige erhalten.

Frau H. hatte ihren Pkw am Donnerstag zwischen 15 und 17 Uhr auf der Höhe Mariahilfer Straße 115 geparkt. Als sie zu ihrem Auto zurückkam, fand sie eine Anzeige mit Abschlepp-Warnung auf der Windschutzscheibe vor: "Die Straße hätte gesperrt werden müssen, damit die Autos gar nicht zufahren können. Es gab auch keinerlei Schilder, die darauf hinweisen, dass man hier nicht mehr stehen darf", so die Wienerin im Gespräch mit Heute.at empört.

Verwirrung um Linien

Das Argument des Autofahrerclubs: Innerhalb der sogenannten "Begegnungszone" wurden um die bisherige Pflasterung für Parkplätze weiße Bodenmarkierungen angebracht. Optisch wirke die weiße Umrandung wie die Markierung eines Abstellplatzes für Autos, auf dem das Parken zulässig ist, so der ÖAMTC. Chefjurist Martin Hoffer erklärt das Wirrwarr mit den Markierungen: "Die Linien kennzeichnen keine Parkplätze, sondern zeigen den Fahrbahnrand an. Und an unkonventioneller Stelle, nämlich am äußeren Rand der vermeintlichen Parkmarkierung, findet man einen gelben Strich. Dadurch wird ein Halte- und Parkverbot auf dem Rest der Fahrbahn gekennzeichnet."

"Irreführung"

Für den ÖAMTC ist das ein klassischer Fall von Irreführung und "Falle", weil ein bisher völlig unübliches Markierungsschema verwendet wurde. "Das mag rechtmäßig sein, fair ist es jedoch nicht. Und dass schon am ersten Tag angezeigt und sogar abgeschleppt wird, ist reine Schikane", kritisiert Hoffer. "Man hätte zumindest vorinformieren müssen."

Bodenmarkierungsverordnung

Abgesehen von dieser Problematik ist für den Club neben der Irreführung noch unklar, ob es in einer Begegnungszone überhaupt zulässig ist, Randlinien zu markieren. Eine entsprechende Vorschrift in der Bodenmarkierungsverordnung gibt es jedenfalls nicht. Der ÖAMTC hat daher bereits heute ein entsprechendes Musterverfahren eingeleitet.

Durchaus positiv fiel die Bilanz der Wiener Linien aus. Laut ersten Rückmeldungen läuft der 13A-Betrieb auf der roten Busspur in der Fußgängerzone "relativ okay", hieß es. "Es scheint gut zu funktionieren", versicherte ein Sprecher der Verkehrsbetriebe. Konfliktsituationen habe es vorerst nicht gegeben.

M. Jelenko