Wien
Mama (42) soll nach zehn Jahren Kindergeld zurückzahlen
In einem Brief forderte die Krankenkasse 1.200 Euro zurück. Angeblich wurden Untersuchungen nicht vollständig nachgewiesen.
"Ich habe alles richtig gemacht und werde behandelt wie eine Schwerverbrecherin", klagt Margit P. (Name geändert). Die Mutter von zwei Töchtern (Zehn Jahre und 16 Monate alt) erhielt im Sommer völlig überraschend einen Brief der Österreichischen Gesundheitskasse. "Mir wurde erklärt, ich müsse Kindergeld, das ich für mein älteres Kind bekommen habe, zurückzahlen", berichtet die Wienerin.
Arbeiterkammer sieht Fall bereits als verjährt
"Ich habe mich gewundert, wie so etwas sein kann. Ich habe doch immer alles eingehalten", erzählt die verzweifelte 42-jährige. 1.200 Euro sollte sie an die Kasse zahlen. Die Begründung: Margit P. hätte Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht vollständig nachgewiesen.
Die Betroffene und die von ihr eingeschaltete Arbeiterkammer Wien, sehen das anders: "Ich habe immer alles ordnungsgemäß abgegeben. 1.200 Euro sind sehr viel Geld!" Laut AK-Experten ist die Ausstellung solcher Bescheide lediglich binnen sieben Jahren zulässig. Der Fall von Margit P. wäre somit bereits verjährt.
ÖGK: "Nachweise wurden nicht fristgerecht erbracht!
"Der Nachweis über alle Mutter-Kind-Pass Untersuchungen ist bis zum vollendeten 15. Lebensmonat des Kindes zu erbringen, es ist eine dreimonatige Nachfrist bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Kindes vorgesehen", erklärt eine Sprecherin der Österreichischen Gesundheitskasse. "Werden die Nachweise nach dieser Frist erbracht, so ist ein entsprechender Bescheid zu erlassen, gegen welchen Rechtsmittel ergriffen werden können. Die Ausstellung kann jederzeit nach dieser Frist erfolgen. Im vorliegenden Fall wurden uns die Nachweise nicht fristgerecht erbracht."
Margit P. wehrte sich mit Unterstützung der Arbeiterkammer gegen den Bescheid, reichte Klage am Arbeits- und Sozialgericht Wien ein – mit Erfolg. Aufgrund der bereits eingetretenen Verjährung wurde ein Ruhen des Verfahrens vereinbart, die Krankenkasse sah von einer Ruckförderung ab. Bei ihrer zweiten Tochter ist die Wienerin nun besonders vorsichtig, wie sie berichtet: "Ich mache alles nur mehr persönlich und lasse mir zur Absicherung auch immer eine Bestätigung geben."