Österreich

Mama klagt: Ihr Sohn Anton (13) hat Schulverbot

Karin Riebenbauer kämpft dafür, dass ihr Sohn und alle Kinder mit kognitiver Behinderung auch bis 18 in die Schule gehen dürfen, wie die anderen. 

Sandra Kartik
Wienerin Karin Riebenbauer macht sich dafür stark, dass Menschen mit Behinderung die Schule so lange besuchen dürfen, wie alle anderen.
Wienerin Karin Riebenbauer macht sich dafür stark, dass Menschen mit Behinderung die Schule so lange besuchen dürfen, wie alle anderen.
zVg

Anton ist 13 Jahre alt, "er beginnt erst jetzt mit dem Schreiben", erzählt seine Mutter Karin Riebenbauer im "Heute"-Gespräch. Ihr Sohn hat eine Entwicklungsverzögerung und leidet an Epilepsie. "Man sieht ihm seine Behinderung nicht an und er ist sozial sehr kompetent, deshalb gehen die Menschen ganz normal mit ihm um. Das ist ein Vorteil und hilft ihm in der Gesellschaft besser integriert zu sein." Seit ihr Kind in der Pubertät ist, merkt die Wienerin aber "enorme Fortschritte in seiner kognitiven Entwicklung."

Doch das Gesetz macht Anton und anderen Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) oder Behinderung genau hier einen gewaltigen Strich durch die Rechnung. Denn für diese Kinder endet der Unterricht zwangsläufig mit dem 10. Schuljahr. Der Besuch des 11. und 12. Schuljahres kann zwar beantragt werden – "Aus der Praxis wissen wir jedoch, dass diese Bewilligung in vielen Fällen nicht erfolgt", ist Riebenbauer erbost. Dabei wären die beiden zusätzlichen Schuljahre enorm wichtig für ihren Sohn und alle anderen betroffenen Kinder: "Das ist für die Entwicklung, Reife und für die Chancen auf einen Job wesentlich."

Existenz- und Betreuungsprobleme für Eltern

Mit dem Schulverbot kommen zwangsläufig auch große Probleme auf die Eltern zu. "Vor allem, wenn die Ablehnung für ein weiteres Schuljahr erst im Mai oder Juni kommt, ist es fast unmöglich, einen Betreuungsplatz zu finden." Denn: Es gibt zu wenig Angebot an Tageswerkstätten oder ähnlichen Einrichtungen.

"Die Eltern stehen dann oft vor großen Existenzproblemen, weil ja ein Elternteil zu Hause bleiben muss." Auch volkswirtschaftlich gesehen sei dieses Gesetz fatal, "weil das Kind dann ja ohne Recht auf ein eigenständiges Leben bleibt. Es kriegt vom Staat Taschengeld und ist nicht in die Gesellschaft eingebunden. Für viele wäre ein Job aber denkbar, z.B. als Kellnerin oder in einem Supermarkt."

Wienerin startet Bürgerinitiative und Klage

Die engagierte Mutter und Elternvertreterin der inklusiven Hans-Radl-Schule 1 in Wien-Währing hat deshalb eine Bürgerinitiative mit derzeit etwa 25.000 Unterschriften gestartet. Am kommenden Montag wird Riebenbauer die Petition "Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit Behinderung" gemeinsam mit Bernd und Claudia Mühlbacher einbringen. Danach ist eine Kundgebung vor dem Parlament geplant.

"Zeitgleich klage ich gemeinsam mit zwei anderen Familien und dem Anwalt Wolfram Proksch die Republik auf eben dieses Recht." Klagegrund sind abgelehnte Bescheide und die Tatsache, dass die Ziele der EU-Bindertenrechtskonvention nicht umgesetzt wurden – hier vor allem das Recht auf Bildung für alle bis 18.

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