Wien

Mama muss 1.300 Euro Kindergeld an Kasse zurückzahlen

Weil sie eine Abgabefrist um drei Tage versäumte, muss Althea D. (31) nun 1.300 Euro Kinderbetreuungsgeld an die ÖGK zurückerstatten.

Christine Ziechert
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Althea D. (31) mit dem Bescheid der ÖGK
Althea D. (31) mit dem Bescheid der ÖGK
Denise Auer

Der 24. Jänner 2018 war der schönste Tag im Leben von Althea D. (31) – denn Töchterchen Stella (Name geändert) kam auf die Welt. Pflichtbewusst und zeitgerecht absolvierte die Neo-Mama alle geforderten Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen beim Kinderarzt.

Im Juli 2019 kam die 31-Jährige aus dem 3. Bezirk – sie ist selbstständig und absolviert gerade eine Ausbildung zur Wertpapiervermittlerin – nach einem dreimonatigen Aufenthalt mit Stella in Griechenland nach Wien zurück – wenige Tage, bevor die Frist für die Abgabe der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bei der Gesundheitskasse fällig war: "Ich habe die Unterlagen im Büro kopiert und einer Mitarbeiterin übergeben. Normalerweise gibt sie die Post noch am gleichen Tag auf. Doch diesmal gab sie das Schreiben leider erst drei Tage später ab", erinnert sich Althea D.

"Ich habe alle Untersuchungen gemacht, trotzdem muss ich zahlen!" - Althea D.

Statt dem 23. Juli langte der Brief daher erst am 26. Juli bei der ÖGK ein – eine Verspätung mit Folgen. Denn im Oktober 2019 erhielt die Wienerin ein Schreiben, dass sie aufgrund der versäumten Frist 1.300 Euro zurückzahlen muss: "Ich würde es ja einsehen, wenn ich die Untersuchungen nicht gemacht habe. Aber nur, weil ich die Frist um drei Tage versäumt habe?! Ich fragte bei der ÖGK (damals noch WGKK, Anm.) nach, und es hieß: 'Selbst wenn Sie nur einen Tag zu spät dran sind, müssen Sie zahlen.'" 

Auf "Heute"-Nachfrage heißt es seitens der ÖGK dazu: "Laut Gesetz haben die Eltern bis zum 15. Lebensmonat Zeit, die Nachweise zu bringen. Darüber hinaus besteht noch eine gesetzliche Kulanzfrist (Nachfrist) bis zum 18. Lebensmonat.  Eine weitere Kulanzfrist sieht das Gesetz nicht vor. Die Eltern werden in allen Informationen auf die Nachweispflicht hingewiesen, weiters gibt es zwei zusätzliche Erinnerungsschreiben (an beide Eltern), damit diese nicht vergessen, die Nachweise abzugeben."

Wienerin blitzte mit Klage ab

Althea D. versteht nicht, dass es seitens der ÖGK kein Entgegenkommen gibt. Sie klagte gegen den Bescheid – leider ohne Erfolg. Nun muss die 31-Jährige nicht nur 1.300 Euro Kinderbetreuungsgeld, sondern auch 1.108 Euro Anwaltskosten berappen. Doch davon lässt sich die Wienerin aber nicht unterkriegen – sie startet beruflich und privat neu durch.

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