Österreich

Mama verliert Kind – Kasse streicht ihr 12.000 Euro

Jennifer L. war schwerkrank, dann wurde sie mit Zwillingen schwanger. Sie brachte ein Kind zur Welt. Nun kämpft sie um das Karenzgeld.

Sandra Kartik
Jennifer hat im März eine Tochter bekommen. Ihr zweites Baby überlebte nicht. Die junge Mutter kämpft seit Monaten um Karenzgeld.
Jennifer hat im März eine Tochter bekommen. Ihr zweites Baby überlebte nicht. Die junge Mutter kämpft seit Monaten um Karenzgeld.
privat

Größtes Glück und tiefste Trauer liegen für Jennifer L. (Name geändert) sehr nahe beinander. Die junge Burgenländerin erkrankte im Vorjahr schwer. Sie musste danach auf Reha gehen, um sich zu erholen. Dort wurde sie im Juli 2021 mit einer besonders schönen Nachricht überrascht: Die 31-Jährige war schwanger und erwartete Zwillinge. "Ich habe mich wahnsinnig gefreut", erzählt sie im "Heute"-Gespräch. Die Angestellte schöpfte neue Kraft und freute sich auf ihre Babys.

Doch nur wenig später erlitt sie eine Blutung und verlor ein Kind. "Da es wahrscheinlich war, dass sich das Hämatom ausweitet und ebenfalls die aktive Schwangerschaft gefährdet, wurden mir Medikamente und strenge Bettruhe verordnet", schildert Jennifer L. tapfer ihre schwersten Stunden. Sie wurde aus der Reha entlassen und durfte nicht arbeiten gehen, um ihr zweites Baby nicht zu gefährden. Ihr Mädchen kam heuer am 18. März gesund zur Welt. "Sie ist unser größtes Glück."

Kampf ums Geld

Doch die junge Mama kommt nicht zur Ruhe. Nach ihrer Erkrankung und Fehlgeburt muss sie nun um ihr Karenzgeld kämpfen. Der Vorwurf: Sie sei 182 Tage im Krankenstand gewesen und hätte dabei keinen Lohn erhalten. "Stimmt nicht", sagt die Mutter. "Ich war durchgehend angestellt. Es geht um 12.000 Euro, die ich mit dem einkommensabhängigen Modell bisher bekommen habe." Und: "Ohne dieses Geld können wir uns die Lebenskosten aktuell einfach nicht leisten", ist sie verzweifelt.

Zahlreiche Gespräche mit der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zwangen Jennifer L., ihren Verlust immer wieder am Telefon zu besprechen und zu erleben. Sie bekam widersprüchliche Informationen und seit der Geburt ihres Kindes keinen einzigen Cent. Auf "Heute"-Anfrage bedauert die ÖGK trotz des Härtefalls an das Gesetz gebunden zu sein.

Kein Anspruch auf mehr

"Wir haben großes Verständnis für die schwere Situation. Allerdings ist die ÖGK hier vollziehendes Organ und an die rechtlichen Vorgaben durch den Gesetzgeber gebunden." Tatsächlich war Jennifer L. zu lange im Krankenstand. "Der ist vom Gesetzgeber auf 14 Tage festgelegt. Frau L. war aber leider seit Februar krankgeschrieben. Es besteht daher kein Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld." Dazu hätte die junge Mutter in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes einer ununterbrochenen Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, was sie jedoch nicht durfte.

Ein Irrtum ihres Frauenarztes brachte die Burgenländerin zusätzlich in Bedrängnis. Denn dieser schrieb sie krank, statt im Mutterschutz befindlich. Sie ließ das zwar ausbessern, aber für das Gesetz zu spät: "Liegen Zeiten mit einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz vor, sind die 182 Tage vor diesem Beschäftigungsverbot zu prüfen." Nur: "Diese Bestätigung wurde bei Antragstellung nicht nachgewiesen, es wurde uns lediglich nachträgliche eine Bestätigung des Gynäkologen über einen Krankenstand im Zeitraum 22. Juli bis 15. August 2021 übermittelt."

Die ÖGK empfiehlt Jennifer L. nun ein anderes Karenz-Modell, bei dem sie etwa nur die Hälfte des ursprünglichen Geldes bekäme. Die junge Mama geht nun gerichtlich gegen die Kassa vor. "Mir fehlen die Worte, dass man so mit einer Mutter umgeht. Mir bleibt nichts anderes übrig, als zu kämpfen."

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