Keine Hilfe

Mama von 4-Jährigem muss monatelang von 430 Euro leben

Cornalia P. und ihr Ex-Mann kommen finanziell gleichermaßen für den gemeinsamen Sohn auf. Doch das stellt ein Problem für die Mindestsicherung dar.

Rhea Schlager
Mama von 4-Jährigem muss monatelang von 430 Euro leben
Der Antrag wurde wochenlang nicht bearbeitet. (Symbolbild)
Roland Mühlanger / picturedesk.com

Cornalia P. kann sich und ihren 4-jährigen Sohn seit August nicht mehr selbst ernähren, schildert die 29-Jährige im "Heute"-Gespräch. "Ich wohne momentan in einer Mutter-Kind-Einrichtung und bis vor einigen Monaten hab ich noch Mindestsicherung und Notstandshilfe bezogen", so die Wienerin. "Aber jetzt hab ich Schulden bei Freunden und meinem Partner und es sind auch noch ein paar Mieten offen."

Am 29. November müsste Cornalia P. eigentlich aus der Einrichtung ausziehen, was ihr, ohne genügend Geld, aber unmöglich ist. "Ich kann weder eine Wohnung beantragen, noch einen geregelten Alltag schaffen, weil ich nur noch 430 Euro Notstandhilfe bekomme." Das Sozialamt soll das restliche Geld nämlich wegen dem fehlenden Antrag auf Alimente eingestellt haben. "Ich gehe in die Kirche, um Gutscheine zu bekommen und die Familienbeihilfe geht für den Kindergarten drauf."

Alimente berechnen

Obwohl Cornalia P.s Sohn in Doppelresidenz lebt und somit beide Eltern gleichermaßen für ihn aufkommen müssen, verlangte das Sozialamt eine Alimentenberechnung von der 29-jährigen Wienerin: "Ich hab das zwei Mal vor Gericht bestätigen lassen und dennoch wurde die Mindestsicherung seitdem eingestellt." Auf die Bearbeitung des nochmals neu eingereichten Antrags wartet Cornalia P. noch heute, berichtet sie weiter.

Um aber mit dem Antrag weiterverfahren zu können, soll die MA 40 aber erst die Alimente berechnen müssen, erklärt Cornalia P. im Gespräch. "Daraufhin hab ich Alimente einklagen müssen, aber auch nach vier Wochen ist nichts geschehen", sagt sie. "Auf meine Frage, ob ich nun sechs Monate lang mit 430 Euro leben müsse, konnte mir keine Antwort gegeben werden."

Nachweis fehlte

"Frau P. wurde mit Schreiben vom 18.7.2023 aufgefordert, den Restgeldunterhaltsanspruch für ihr Kind bei Gericht geltend zu machen", erklärt Melanie Hieblinger, Pressesprecherin beim Magistrat für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, auf "Heute"-Anfrage. "Einen solchen Restgeldunterhaltsanspruch gibt es, etwa bei geteilter Obsorge. Da ein Nachweis dieser Geltendmachung nicht einlangte, musste die laufende Mindestsicherung mit 31.8.2023 eingestellt werden."

Und weiter heißt es: "Am 28.8.2023 stellte sie einen neuen Antrag und langte Ende September auch der entsprechende Nachweis der Geltendmachung ein. Nachdem das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werde konnte, erfolgte mit Bescheid 17.11.2023 eine Zuerkennung der Mindestsicherung ab 1.9.2023."

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