Dieser Deal hat sich für den Manager wahrlich nicht gelohnt. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) deckte einen beachtlichen Fall von Insiderhandel auf. Der frühere Mitarbeiter eines börsennotierten Unternehmens nutzte seine Kenntnis von nicht öffentlichen, kursrelevanten Informationen dazu, mit Aktien und Derivaten ebenjener Firma zu handeln. Erst später wurden die Informationen der Öffentlichkeit bekanntgegeben.
Dadurch erlangte der Manager einen Vorteil von insgesamt 104.394,39 Euro. Drei Verstöße gegen die Bestimmungen zu Insiderhandel wurden nachgewiesen. Die FMA hat den Gewinn für verfallen erklärt und eingezogen.
Doch damit nicht genug: Zusätzlich wird eine Strafe in Höhe von 704.375 Euro fällig – es ist die höchste, die jemals gegen eine natürliche Person verhängt wurde. Ein klares Zeichen, dass sich Insiderhandel nicht lohne, so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller.
Beschwerden und Hinweise aus dem Markt zur Verfolgung von Marktmissbrauch können an die Beschwerdestelle der FMA mittels Kontaktformular oder anonym über das Whistleblower-System der FMA gemeldet werden.
"Die Vorschriften gegen Insiderhandel und Marktmanipulation sind für die Integrität des Kapitalmarkts und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger absolut unverzichtbar. Auch in diesem Bereich verfolgt die FMA eine ganz klare Null-Toleranz-Politik."