Wie der Angeklagte aus dem Pongau im Internet zu den Nacktbildern der Elfjährigen gelangte, ist weiter unklar. Ob der 21-Jährige das Mädchen überredete oder sich als Gleichalteriger ausgab oder sich umgekehrt möglicherweise das Mädchen als älter dargestellt hatte, ist nicht bekannt.
Jedenfalls erhielt der Pongauer tatsächlich Bilder von der Elfjährigen und speicherte diese auf seinem Handy ab. Das Telefon wurde dem Gericht übergeben und die Bilder vernichtet. Das Urteil, drei Monate Haft auf Bewährung, ist bereits rechtskräftig.