Österreich

Mann (53) soll Stieftöchter missbraucht haben

Heute Redaktion
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Heikler Prozess am Landesgericht Korneuburg: Ein 53-Jähriger aus dem Weinviertel soll seine beiden Stieftöchter über Jahre hinweg immer wieder "begrapscht" und sie zu sexuellen Handlungen genötigt haben.

Ein heikler Prozess ging jetzt am Landesgericht Korneuburg über die Bühne: Ein 53-jähriger, gebürtiger Wiener soll, nachdem er seine nunmehrige Ex-Frau geheiratet und gemeinsam mit ihr und ihren Kindern im Weinviertel ein Haus bezogen hatte, deren zwei Töchter (damals im Schulalter) immer wieder begrapscht haben sowie eines der Mädchen gezwungen haben, ihn mit der Hand zu befriedigen.

Die Ehe des jetzt 53-Jährigen und seiner Frau dürfte zudem äußerst turbulent gewesen sein: Mehrmals trennte man sich und ließ sich scheiden, nur um danach erneut vor den Traualtar zu treten.

Erzählungen bei Therapie führten zu Anklage

Im betrunkenen Zustand vertraute sich das jüngere Opfer Jahre später ihrem Bruder an, der Fall kam ins Rollen, wurde aber, weil sie ihre Aussage zurücknahm, vorerst wieder eingestellt.

Die ältere Stieftochter wiederum erzählte ihrer Psychologin im Jahr 2015 von den mutmaßlichen Übergriffen, es wurde Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft erstattet.

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Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe sowohl bei der Polizei, als auch jetzt vor Gericht vehement. Richter Helmut Neumar erklärte der 53-Jährige, bei der ganzen Sache ginge es um Geld. Er habe seiner Ex den gemeinsamen Gastronomiebetrieb überlassen, habe deshalb finanzielle Forderungen gestellt. Weiters seien die Kinder immer schon gegen ihn gewesen. Er sei eben ein "Lebemann" und könne einer Frau nicht treu sein.

"Sehr sympathisch macht Sie das jetzt aber nicht", entgegnete Richter Neumar dem Angeklagten.

Beweise unzureichend

Weil die Zeugen die "Grapschereien" nicht bestätigen konnten und auch eine Freundin der Familie vor Gericht angab, keine Verhaltensauffälligkeiten bei den beiden Mädchen bemerkt zu haben, hatten es die Schöffen beim Urteil nicht unbedingt leicht.

Das Ergebnis: Der von Rechtsanwältin Daniela Schiesl vertretene 53-Jährige wurde freigesprochen. Grund: Die Beweise reichen für eine Verurteilung nicht. Auch, dass sich die beiden Schwestern abgesprochen haben könnten, könne nicht ausgeschlossen werden.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. (nit)