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Mann (64) erschlägt Verlobte beim Sex mit einem Stein

Wolfgang T. wurde wegen des Mordes an seiner Freundin schuldig gesprochen. Er hatte sie in einer öffentlichen Badeanlage erschlagen.

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Wolfgang T. soll seine Freundin getötet haben.
Wolfgang T. soll seine Freundin getötet haben.
privat

Vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen (Schweiz) wurde Wolfgang T. nun wegen Mordes verurteilt. Das Gericht verurteilte ihn zu einer lebenslänglicher Freiheitsstrafe mit anschließender Verwahrung. Für die Staatsanwaltschaft war klar, dass T. im Mai 2016 seine langjährige Geliebte Marina A. in einer öffentlichen Badeanlage erschlagen und im Wasser liegen gelassen hat. Der genaue Tathergang "wird wohl nie restlos aufgeklärt", sagte die Richterin. Sein Verteidiger plädierte vor dem Bezirksgericht auf Freispruch. Nun kommt der Fall vor die nächste Instanz. Am Donnerstag muss sich der Beschuldigte vor dem Obergericht des Kantons Thurgau verantworten.

In der Anklageschrift wird T. vorgeworfen, er habe die Tat und die Tötung seiner Geliebten von langer Hand und akribisch geplant. Dies erläuterte der Staatsanwalt auch bereits vor dem Bezirksgericht mit Daten, die T. im Internet, im Mobilfunknetz, mit Kreditkarten und auf Überwachungskameras hinterlassen hatte.

Heiratsantrag per SMS

Für die Tat reiste der heute 64-Jährige aus Spanien in die Schweiz. Er hat seinen Wohnsitz seit 2008 auf Teneriffa, nachdem sein Geschäft in Konkurs gegangen war. Via Flieger nach Barcelona und dann mit einem Mietauto gelangte T. die Schweiz, wo er sich mit A. verabredete. Seiner Geliebten machte er zuvor einen Heiratsantrag per SMS. So habe er das Vertrauen von ihr gewinnen wollen, hieß es vor Gericht.

Denn der Beschuldigte habe Geldprobleme gehabt. Er ließ für seine Geliebte eine Lebensversicherung über umgerechnet 464.000 Euro abschließen. Nur wenige Stunden vor der Tat unterschrieb A. in einem Restaurant ein Dokument mit der Überschrift "Private Generalvollmacht", das T. ermöglichte, unter gewissen Umständen an das Geld zu kommen.

Marina A. wurde erschlagen.
Marina A. wurde erschlagen.
privat

Zuerst Liebesakt, dann Tod

Nach dem Besuch im Restaurant seien A. und T. getrennt zum Bad gefahren. Laut der Anklageschrift nahm A. eine Decke aus dem Auto und lief gemeinsam mit dem Beschuldigten ans Wasser – in der Absicht, dort sexuell zu verkehren. "Nach oder während des Geschlechtsverkehrs behändigte der Beschuldigte einen Stein und schlug damit mehrfach heftig gegen den Kopf von A.", heißt es weiter. Dann machte er sich auf den Weg zurück nach Spanien.

Verhaftet wurde der damals 62-Jährige zwei Tage nach der Tat am Flughafen in Barcelona. Er wurde später an die Schweiz ausgeliefert, da die Tat in der Schweiz passiert war. Wegen des Tatorts war auch der Prozess vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen.

Dass der nicht vorbestrafte Mann verwahrt wird, begründete das Gericht mit dem psychiatrischen Gutachten. Die Experten kamen zum Schluss, dass es sich bei ihm um eine kaltblütig-manipulative Persönlichkeit handelt, die voll schuldfähig sei. Es bestehe massive Rückfallgefahr auch im fortgeschrittenen Alter. Die Therapieaussichten seien schlecht. Nun stellen sich die gleichen Fragen am Donnerstag beim Berufungsprozess vor dem Thurgauer Obergericht.

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