Mehrmals im Jahr soll ein Pensionist (77) aus dem Waldviertel nach Thailand gereist sein. Der Sozialhilfeempfänger wohnte dabei stets bei einem Freund und lebte von der österreichischen Mindestsicherung (Anm.: Ausgeleichszulage) im ärmlichen Land sehr gut. Meist blieb der jetzt 77-Jährige für zwei Monate oder länger im Königreich in Südostasien.
Aber: Die Auslandsaufenthalte hatte der Pensionist niemals der Behörde gemeldet. Er kassierte somit vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Soziales, knapp 20.000 Euro (exakt 19.435 Euro) zu Unrecht.
Vor Gericht in Krems gab der Angeklagte unumwunden zu: "Ich habe das nicht so bedacht". Aus Leichtsinn habe er dem Amt seine Urlaube nicht oder viel zu spät gemeldet.
"Sie haben das amtliche Papier gelesen und unterschrieben, wurden mündlich belehrt. Sie wussten also, dass Sie während der Auslandsaufenthalte keine Mindestsicherung beziehen hätten dürfen", so die Richterin trocken. Übrigens: Aufgeflogen war der Rentner durch einen (eventuell neidischen) Mitbürger.
Jetzt heißt es für den Waldviertler sparen und daheim bleiben, bei reduzierter Mindestsicherung in der Höhe von 550 Euro. Damit muss er nun leben und er zahlt monatlich 350 Euro an das Amt zurück.
Der bis dato unbescholtene 77-Jährige wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu acht Monaten bedinger Haft verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.