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Mann belästigt junge Frau jahrelang mit Porno-Briefen

In einer Gemeinde im Leimental (Schweiz) belästigte und bedrohte ein 60-Jähriger über zwei Jahre lang eine Frau sexuell durch Briefe.

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    In einer Gemeinde im Leimental im Kanton Basel-Landschaft belästigte ein 60-Jähriger über zwei Jahre lang eine Frau sexuell.
    In einer Gemeinde im Leimental im Kanton Basel-Landschaft belästigte ein 60-Jähriger über zwei Jahre lang eine Frau sexuell.
    20min/Matthias Spicher

    Ein 60-jähriger Baselbieter aus dem Leimental hat über Jahre einer jungen Frau aus seiner Wohngemeinde nachgestellt und sie mit pornografischen Briefen sexuell belästigt. Der Mann wurde von der Baselbieter Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen Drohung, Nötigung, unaufgeforderten Zeigens von Pornografie sowie sexueller Belästigung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 130 Euro und einer Strafe von 700 Euro verurteilt. Mitsamt Gebühren muss er 4.265 Euro bezahlen.

    Die Briefe versandte er zwischen Mai 2020 und Juni 2022 von seinem Arbeitsplatz, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Darin sind auch Auszüge aus den sexuellen Fantasien des Verurteilten wiedergegeben. "Du bist eine hübsche, nette junge Frau. Eine so tolle schlanke Frau mit einem ultrascharfen Busen sieht man nicht jeden Tag", schrieb er in seinem ersten Brief. Beim schlüpfrigen Kompliment blieb es nicht. In der Folge brachte er Sexfantasien zu Papier und legte dem Brief auch noch ein pornografisches Bild bei.

    Damit nicht genug. Im November 2020 drohte er gar damit, eine "Minikamera bei euch im Garten zu installieren", falls sie ihm immer noch aus dem Weg gehen wolle. Aus diesen Zeilen schloss die Geschädigte, dass der verheiratete Mann ihr offenbar nachstelle und sie abpassen könnte. In der Folge änderte sie gar ihren Heimweg. Damit habe er sie in Angst und Schrecken versetzt. Die Staatsanwaltschaft legte dies auch als Drohung und Nötigung aus.

    Rechtzeitig Strafantrag gestellt

    Nach dem dritten Brief im Juni 2022 war dann genug. Die junge Frau stellte innert drei Monaten nach Erhalt des letzten Briefs einen rechtsgültigen Strafantrag wegen Drohung, Pornografie und sexueller Belästigung. Bei den Delikten handelt es sich um sogenannte Antragsdelikte, die innert drei Monaten zur Anzeige gebracht werden müssen, nachdem der geschädigten Person die Täterschaft bekannt ist.

    Der Strafbefehl gegen den 60-Jährigen ist inzwischen rechtskräftig. Das heißt, er hat seine Strafe nicht angefochten. Zudem muss er der jungen Frau eine Parteientschädigung von über 960 Euro ausrichten.

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