Österreich

Mann erschoss Sohn in Schule: Mutter klagt Staat

Heute Redaktion
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Am 25. Mai 2012 erschoss der 37-jährige Engin K. sein eigenes Kind, den siebenjährigen Berk, in der Garderobe der Volksschule in St. Pölten-Wagram. Der Fall liegt jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die herzzerreißende Tragödie um den kleinen Berk wird in der nö. Landeshauptstadt niemand so schnell vergessen: Am 25. Mai 2012 öffnete sein Vater Engin (37) wie jeden Tag seinen Kebab-Stand in der City, setzte sich ins Auto und fuhr in die Adolf-Schärf-Volksschule in St. Pölten-Wagram.

Dort holte er seinen siebenjährigen Sohn Berk und die Tochter aus der Klasse, ging mit ihnen in die Garderobe im Keller, zog seine 9-Millimeter und schoss dem Buben eiskalt in den Kopf.

Das Mäderl lief davon, Lehrpersonal wurde vom Schuss aufgeschreckt und fand Berk blutüberströmt am Boden.

Vater beging Selbstmord

Der immer fröhliche Bub wurde im Spital St. Pölten noch notoperiert, doch die Verletzungen waren zu gravierend: Berk starb.

Sein Vater raste nach der Tat mit dem Auto davon, wurde schließlich auf einem Schotterweg gefunden: Er hatte sich selbst gerichtet.

Fast sieben Jahre sind mittlerweile vergangen und immer noch ist die Mutter des verstorbenen Buben sicher: Diese Tat hätte verhindert werden können. Denn: Die Vorgeschichte war nicht unbrisant.

Mann schon vorher gewalttätig

Bereits zuvor war der gebürtige Türke Engin K. zuhause gewalttätig geworden, die Frau reichte die Scheidung ein. Schon zu diesem Zeitpunkt soll der 37-Jährige mit dem Umbringen der Kinder gedroht haben. Die zweifache Mama rief die Polizei, ein Betretungsverbot wurde erwirkt. Dieses galt aber laut damaligem Gesetz ausschließlich für die Wohnung, nicht für die Schule.

Hätte man über den gewalttätigen Gatten die U-Haft verhängt, wäre es nie so weit gekommen, ist die Frau sicher. "Wir haben daher Amtshaftungsklage gegen die Republik geführt, wir wollten, dass sie hier Verantwortung übernimmt", sagte ihre Anwältin Sonja Aziz zur "NÖN".

Doch in Österreich blitzte man in allen Instanzen ab. Und das, obwohl das Gewaltschutzgesetz nach dem Fall novelliert wurde. Also zog man vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der eine Stellungnahme von der Republik verlangte. Man habe aber wieder alle Schuld von sich gewiesen, wird die Anwältin von den "Niederösterreichischen Nachrichten" zitiert.

Jetzt wird auf eine Entscheidung gewartet – und die ist bindend. Gibt der EGMR der Mutter des kleinen Berk recht, gibt es in Österreich einen neuen Prozess. (nit)