Österreich

Mann folterte Frauen: 5 Anwälte verteidigen ihn

Heute Redaktion
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Am Landesgericht Wiener Neustadt ist der Prozess gegen einen 34-jährigen fortgesetzt worden, der im Vorjahr drei Mal junge Geheimprostituierte in sein Haus gelockt und dort stundenlang mit diversen Werkzeugen sexuell gefoltert haben soll. Dem Mechanikermeister drohen bis zu 15 Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Am Donnerstag soll das Urteil folgen.

Der Psychiater ist für eine Einweisung des Mannes. Allerdings war die Argumentation für ihn schwierig, denn der Angeklagte, der sich seit Prozessbeginn im April nur zu einem Bruchteil der ihm angelasteten Folter-Taten "teilschuldig“ bekannte, ließ sich gleich von fünf Anwälten verteidigen. Und diese versuchten, den Gerichtspsychiater, Manfred Walzl, zu "zerpflücken“.

Dabei ist Walzl bereits der zweite Psychiater, der glaubt, dass der Mann, sollte er nicht eingewiesen werden, neuerlich seinen (von den Medizinern außer Streit gestellten) sexuellen Sadismus an weiblichen Opfern ausleben könnte. Zuvor schon hatte Karl Dantendorfer den Angeklagten untersucht und war zu demselben Schluss gekommen. Doch er nahm freiwillig den Hut, als die Verteidigung mit einem Privatgutachten konterte.

Folter mit Lötkolben oder Elektroschockern

Im Februar, Juni und September 2012 war der Angeklagte auf Opfer-Schau aus, lockte die Geheimprostituierten jedes Mal mit einem hohen Liebeslohn in sein Auto. Dann brachte er die Frauen in sein Haus nach Wiener Neustadt und folterte sie mit Elektrobohrer, Lötkolben oder Elektroschockern. "Je mehr Todesangst die Frauen hatten, desto mehr Gefallen hatte der Beschuldigte daran. Seine Brutalität hat sich von Fall zu Fall gesteigert“, erklärte der Staatsanwalt.

Das bestätigte auch Psychiater Manfred Walzl: "Er hat einen Anlauf gebraucht. Eine sexuelle Befriedigung hatte er erst beim dritten Opfer.“ Der Sachverständige konstatierte bei dem Angeklagten unter anderem eine „sexuelle Deviation in Richtung Sadismus“, eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung, ein übersteigertes Selbstbewusstsein, eine perverse Symptombildung, eine schwere Störung der sexuellen Präferenz und auch eine Gefühls- und Empathielosigkeit: "Er ist sich selbst am nächsten.“

Angst vor Ansteckung

So etwa hatte der Angeklagte, als er mit dem Psychiater über die ihm angelasteten sexuellen Quälereien sprach, diesen Satz fallen lassen: "Mir ist das mit dem Kratzen und Bluten sehr unangenehm, nicht weil ich jemanden verletzt habe, sondern weil ich mich anstecken hätte können.“

Die Verteidigung kritisierte die mangelnde Dokumentation der psychiatrischen Diagnose bzw. Gefährlichkeitsprognose für ihren Mandanten. Am Nachmittag sollten noch die im Vorverfahren auf Video aufgezeichneten Aussagen der Opfer vorgeführt werden. Am Donnerstag soll dann das Urteil folgen.

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