Niederösterreich

Mann gestand Schlepperin Liebe, vor Augen der Ehefrau

Eine Mietautofahrerin (45) und ein Taxler (43) sollen Flüchtlinge geschleppt haben. Er verliebte sich in die 45-Jährige, nun erfuhr dessen Frau davon.

Teilen
Astrid Wagner mit Mandantin
Astrid Wagner mit Mandantin
Daniel Fernando

Die Liebesbriefe eines 43-jährigen Taxler an eine 45-Jährigen brachten ihn gestern am Landesgericht Eisenstadt gehörig in Verlegenheit: Denn die Gattin des 43-Jährigen saß im Verhandlungssaal.

1/2
Gehe zur Galerie
    Die Angeklagte mit Anwältin Astrid Wagner
    Die Angeklagte mit Anwältin Astrid Wagner
    privat

    400 Euro für Schlepperfahrt

    Was war passiert? Die Wiener Alleinerzieherin mit 150.000 Euro Schulden am Hals verdiente als Mietwagenfahrerin knapp 1.000 Euro im Monat, der verheiratete Türke mit zwei Kindern rund 1.600 Euro als Taxler. Der Türke wurde Anfang November 2020 von einem internationalem Schlepperring mit der Beförderung von Flüchtlingen, die gerade die Grenze überschritten hatten, betraut, sollte diese vom Burgenland nach Wien bringen. 

    Nach der ersten erfolgreichen Fuhre (Lohn dafür 400 Euro) stand am nächsten Tag ein größerer Transport an, der 43-Jährige kontaktierte seine 45-jährige Berufskollegin. Mit zwei Mietwagen aus Schwechat und Wien fuhr das Duo im Konvoi nach Lutzmannsburg (Bgld.), nahmen sieben Fremde auf und wurden wenig später von der Polizei erwischt und festgenommen.

    Liebesbrief von ihm an sie

    Gestern stand das Schlepper-Duo vor Gericht. Dabei kam ein Liebesbrief ans Tageslicht, den der Familienvater der 45-Jährigen während der U-Haft geschrieben hatte. Peinlich berührt leugnet der Türke seine Gefühle für die Austro-Türkin, denn die unwissende Gattin saß im Saal. Erst als der routinierte Staatsanwalt die Frau aus dem Saal entfernen ließ, gestand der Angeklagte die Affäre und den Brief. Zum Vorwurf der Schlepperei zeigte er sich geständig, sie indes nicht: "Ich dachte an eine normale Fahrt, wusste von nichts."

    Der von Franz Pechmann vertretene 43-Jährige belastete die von Astrid Wagner vertretene 45-Jährige indes schwer. Da die Flüchtlinge nicht als Zeugen erschienen waren, musste auf 12. März 2020 vertagt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

    Übrigens: Den Zorn der Ehefrau braucht der 43-Jährige vorerst nicht zu fürchten, er und die 45-Jährige bleiben in U-Haft.