Österreich

Mann hatte Infarkt, Arzt beatmete zu wenig: Strafe

Heute Redaktion
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Weil ihm schlecht war, ging Erich Sterlinger zu seinem Arzt, erlitt dort einen Infarkt. Doch der Mediziner reanimierte den Patienten nur unzureichend, rief nur die Rettung.

In der Praxis eines steirischen Arztes hatte Erich Sterlinger (57) einen Herzinfarkt erlitten, der Arzt rief die Rettung, reanimierte aber zu wenig („Heute" berichtete). Nach langen Gerichtsprozessen (Verurteilung, Berufung, wieder Prozess) musste der Mediziner am Montag wieder auf die Anklagebank.

Rückblick: Erich Sterlinger hatte sich an einem Abend im August 2015 nicht wohl gefühlt, ging am nächsten Tag dennoch zur Arbeit, die Beschwerden wurden ärger. Sein Sohn holte ihn ab, brachte seinen Vater zum Hausarzt. Während der Sohn im Wartezimmer verblieb, wurde Erich S. im Behandlungsraum untersucht und erlitt im Zuge der Untersuchung einen Herzinfarkt sowie Kreislaufstillstand.

8.400 Euro Geldstrafe für Arzt

Der Sohn von Erich S. konnte vom Wartezimmer aus akustisch hören, wie sein Vater nach Luft schnappte. Der Arzt verließ das Behandlungszimmer, forderte die Assistentin auf, einen Rettungswagen zu rufen - der Mediziner reanimierte den 57-Jährigen zwar, aber die Beatmung war laut Opfer-Anwältin unzureichend. Dem Sohn wurde nur mitgeteilt, dass Erich Sterlinger ins Krankenhaus Bruck an der Mur gebracht werde. Dort bekam Erich S. drei Stents, starb aber nach fünf Tagen auf der Intensivstation. Die Witwe engagierte die Grazer Topanwältin Karin Prutsch und diese zog vor Gericht.

Der Mediziner wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 8.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Arzt nahm das Urteil sofort an, die Staatsanwaltschaft und die Opfer-Anwältin Karin Prutsch nahmen sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (Lie)