Niederösterreich

Mann in Spanien beantragte Wahlkarte – diese kam nie an

Ärger für einen Niederösterreicher, der beruflich in Mallorca verweilt. Am 9.1. sei seine Wahlkarte versandt worden – nur diese kam nie bei ihm an.
Erich Wessely
23.01.2023, 12:49
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Der Niederösterreicher, gemeldet in einer Gemeinde im Bezirk Tulln, habe über die Website „wahlkartenantrag.at“ "rechtzeitig eine Wahlkarte für die bevorstehende NÖ-Wahl beantragt. Ich bin beruflich viele Monate im Jahr im Ausland und bis dato hat dies gut funktioniert".

"Bis dato nicht in Spanien eingelangt"

Doch diesmal gab es Probleme: "Am 9. Jänner erhielt ich das automatisierte Mail, dass die Wahlkarte gedruckt und versandt wurde – aber diese ist bis dato nicht in Spanien eingelangt. Auf telefonische Nachfrage beim Gemeindeamt erklärte man nur, dass man alles richtig gemacht hat und nicht weiter dafür zuständig ist. Auch wenn die Wahlkarte noch am Montag eintreffen würde, ist diese nicht rechtzeitig in Österreich zur Wahlauszählung", ärgert sich der Betroffene – trotz Berechtigung könne er also nicht bei der NÖ-Wahl teilnehmen.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

"Nachweislich über die Post versandt"

Der Amtsleiter der Heimatgemeinde des Niederösterreichers erklärt gegenüber "Heute" in einem schriftlichen Statement: "Die gegenständliche Wahlkarte wurde wie alle anderen in unserer Gemeinde beantragten Wahlkarten zum ehest möglichen Zeitpunkt, sobald die speziellen Wahlkartenkuverts, Stimmzettel, etc. uns vom Land Niederösterreich übermittelt wurden, unmittelbar nach Beantragung ausgestellt und nachweislich über die Österreichische Post AG versandt. Unsere Gemeinde hat im gegenständlichen Fall absolut ordnungsgemäß sowie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Sobald die Wahlkarte von uns beim Postpartner abgegeben wurde, können wir natürlich den weiteren Postweg, im gegenständlichen Fall insbesondere nach Spanien und die Zurücksendung der Wahlkarte durch die bzw. den WählerIn retour nach Österreich, nur mehr sehr eingeschränkt beeinflussen. Insbesondere ist die Neuausstellung einer Wahlkarte aufgrund der NÖ Landtagswahlordnung 1992 absolut unzulässig."

Wo die Wahlkarte aber geblieben ist, ist unklar.