Österreich

Mann klagt Republik wegen Flüchtlings-Hotel

Heute Redaktion
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Der Architekt kaufte ein Hotel für Flüchtlinge
Der Architekt kaufte ein Hotel für Flüchtlinge
Bild: iStock (Symbolbild)

Gemeinsam mit seinem Geschäftspartner verklagt ein Architekt aus Vorarlberg die Republik Österreich auf 862.000 Euro. Der Grund: Ein geplatztes Projekt für Flüchtlinge.

Die Klage eines Vorarlberger Architekts und seines Geschäftspartners am Landesgericht Feldkirch sorgt gerade für Schlagzeilen.

"Wie vol.at" berichtet, verklagen die beiden Männer die Republik Österreich und fordern 862.000 Euro. Sie machen das Innenministerium für ein gescheitertes Projekt in Salzburg für Flüchtlinge verantwortlich.

Während der Flüchtlingswelle im Herbst 2015 hatten der Vorarlberger und sein Geschäftspartner ein Hotel in Salzburg gekauft, um dort Asylwerber unterzubringen.

20.000 Euro Miete - im Monat!

Laut dem Bericht hätten sich die Kläger mit dem Innenministerium bereits auf einen Mietvertrag geeinigt. In dem Vertrag wurde vereinbart, dass das Ministerium das Hotel für mindestens fünf Jahre als Flüchtlingsunterkunft miete. 20.000 Euro seien demnach als Miete abgemacht worden - monatlich!

Vor Gericht erklärte der Architekt als Geschäftsführer der klagenden GmbH, dass die ersten Flüchtlinge im November 2015 in das Hotel einquartiert hätten sollen. Doch daraus wurde nichts.

Denn eine zuständige Beamtin des Innenministeriums nahm kurz davor Kontakt zu dem Vorarlberger auf und erklärte ihm, dass alles hinfällig sei. Das Innenministerium hätte kein Interesse mehr an der Anmietung des Hotels.

Kein Grund für Absage

Einen Grund für die Absage soll der Architekt von der Beamtin allerdings nicht bekommen haben. Aus diesem Grund sei der Deal geplatzt und der unterschriebene Kaufvertrag für den Erwerb des Hotels habe rückgängig gemacht werden müssen.

Die Hausbank des Vorarlbergers hätte nämlich einer Finanzierung nur dann zugestimmt, wenn das Innenministerium Mieter wird. Der Kaufpreis von 1,1 Millionen Euro sei nicht bezahlt worden, berichtet "vol.at".

Für ihren Verdienstentgang machen der Architekt und sein Geschäftspartner nun satte 717.000 Euro geltend. Neben Schadenersatz für ihre Anwaltskosten verlangen sie auch Ersatz für die Rückabwicklung des Kaufvertrags sowie für die Zahlungen von drei Prozent des Kaufpreises an den Immobilienmakler.

Vergleich widerrufen

Einen ausgehandelten Vergleich mit den klagenden Parteien hatte die beklagte Republik Österreich widerrufen und für ungültig erklärt. Seit dem Widerruf des Vergleichs lehnt der Anwalt der Republik jegliche Zahlungen ab. Es hätte keine verbindliche Mietzusage gegeben. Der Zivilprozess wird fortgesetzt.

(red)

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