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Mann klagt wegen sexlosem Urlaub – Konter vor Gericht

Ein Urlaub eines Deutschen landete vor Gericht, weil laut ihm kein Sex möglich gewesen sei. Das Gericht allerdings konterte belustigend.
Rene Findenig
19.08.2023, 21:40
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Es begann eigentlich alles ganz harmlos: Ein Deutscher buchte zwei Wochen "All Inclusive"-Urlaub auf der Balearen-Insel Menorca, doch das Hotel war so gar nicht nach dem (Sex-)Geschmack des Mannes. So reichte er zurück in Deutschland eine Klage ein, in der es hieß, dass der Sex im Urlaub nicht zufriedenstellend beziehungsweise nicht möglich gewesen sei, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Wohl eine Premiere für das Amtsgericht Mönchengladbach.

Schadenersatz wollte der Mann mit folgenden Beweisen einklagen: Es habe kein Doppelbett, sondern nur Einzelbetten gegeben, die auch noch aufgrund der rutschigen Fliesen im Zimmer nicht zusammengeschoben werden konnten. Dadurch sei er um ein "friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis" mit seiner Lebensgefährtin gebracht worden, was zu Unzufriedenheit, Unentspanntheit und Ärger geführt habe. 

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Gericht ortete fehlende Kreativität

Mit dem Konter des Amtsgerichts hatte der Mann aber wohl nicht gerechnet, denn es urteilte laut Bericht, dass der Mann nur etwas sexuelle Kreativität hätte zeigen müssen und es sei "ganz und gar nicht so, dass der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen". Dem nicht genug, führte das Gericht seine Urteilsbegründung auch noch weiter aus. 

Es"sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten", so das Gericht. Außerdem sei auf den "Beweisfotos" des Klägers zu erkennen, dass die Betten beziehungsweise Matratzen auf Metallgestellen liegen würden, die man leicht zusammenbinden könne, wenn die "Beischlafpraktiken" des Mannes dies wirklich verlangen würden.

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