Ein Mitarbeiter eines deutschen Bezirksamtes hat während der Arbeitszeit im Pausenraum die Originalausgabe von Adolf Hilters "Mein Kampf" gelesen und wurde sofort entlassen.
Während die einen in der Arbeitspause häufig die tagesaktuelle Zeitung studieren oder in Smartphones versinken, greifen andere wiederum zu eher ungewöhnlichen Lektüren.
Ein Behördenmitarbeiter des Berliner Bezirksamtes Reinickendorf zählt ganz klar zu der zweiten Kategorie. Denn der Mann las während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes Adolf Hitlers "Mein Kampf". Und zwar die Originalausgabe mit aufgedrucktem Hakenkreuz!
Als sein Arbeitgeber das Nazi-Buch bemerkte, bekam der Beamte sofort seine Kündigung vorgesetzt und brauchte am nächsten Tag gar nicht mehr zu kommen.
Mitarbeiter zieht vor Gericht
Das passte dem Mann aber überhaupt nicht und er klagte das Land Berlin, weil es keine Abmahnung gab, sondern er gleich entlassen wurde. Der Mitarbeiter zog vor Gericht und... verlor!
Am Montag teilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit, dass die erfolgte Kündigung rechtswirksam sei.
"Das Verhalten des Klägers sei mit den Dienstpflichten eines Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes, insbesondere des Ordnungsamts nicht vereinbar", lautet die Begründung des Gerichts.
Schwerwiegende Verfehlung
Bei dem Verhalten handelt es sich um eine schwerwiegende Verfehlung, die das Land nicht erst abmahnen müsse. "Der Mitarbeiter trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf und sei in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten", heißt es.
Mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, bei dem es sich um ein verfassungswidriges Symbol handelt, habe der Mann gegen diese Verpflichtung verstoßen. Die Revision gegen sein Urteil hat das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen. (wil)