25 Jahre waren Rudolf und Daniela P. (Namen geändert) verheiratet. Von der großen Liebe ist nichts mehr geblieben, außer zwei Menschen, die sich um ihr Leben betrogen fühlen. Der 55-Jährige soll während der Ehe immer wieder gewalttätig geworden sein: Er soll seine Frau getreten und geohrfeigt haben sowie an den Haaren gerissen haben. Das Paar aus Niederösterreich ließ sich 2019 rechtskräftig scheiden – wegen seines Verschuldens.
Doch statt Reue zu zeigen, klagte Rudolf P. nach der Scheidung auf Unterhalt und gewann, wie "Die Presse" berichtet. Eine gesetzliche Bestimmung bescherte ihm trotz seiner Taten nun Geld, das ihm seine Ex-Frau monatlich bezahlen muss. Denn Daniela P. ging in der Ehe arbeiten, während er sich um den Haushalt kümmerte. Er sei arbeitsscheu gewesen, argumentierte die Niederösterreicherin beim Prozess, die Regelung sei ausgemacht gewesen, hielt der Kläger dagegen.
Rudolf P. machte sich einen Passus zu Nutze, der sonst meistens Frauen nach der Scheidung zu Gute kommt: Da er sich in der Ehe bloß um den Haushalt gekümmert hat und jetzt wegen seines Alters und Gesundheitszustandes keine Arbeit mehr finden kann, stehe ihm eine Summe zu. Er ist körperlich und psychisch angeschlagen, überzeugte er vor Gericht in Mistelbach (NÖ). Er hat einen Erwachsenenvertreter und lebt in einem Pflegeheim.
Rudolf P. forderte 850 Euro Unterhalt ein, ein Viertel des Einkommens von Daniela P., die zuletzt etwas über 3.300 Euro netto im Monat verdiente. Der Kläger verfügt zwar über ein Barvermögen von 12.000 Euro, das er von seiner Mutter bekommen hat. Für das Gericht reicht das jedoch nicht für sein Leben aus. Er sei auf Unterhalt angewiesen, so das Urteil.
Dass Rudolf P. gewalttätig war, wirkte sich nur ein wenig zu Daniela P.s Gunsten aus: Sie muss ihrem Ex-Mann "nur" 500 Euro monatlich bezahlen, das sind etwa 15 Prozent ihres Einkommens, statt der von ihm geforderten 850 Euro. Das Landesgericht Korneuburg (NÖ) bestätigte das Urteil. Die Niederösterreicherin ließ das nicht auf sich sitzen und zog vor den Obersten Gerichtshof. Doch auch hier blitzte sie ab: Rudolf P. sei pflegebedürftig, sie muss nun bezahlen.