Christian H. (51) aus Bad Gottleuba sollte 2.000 Euro zahlen, weil er statt zu Hause im Garten war. Er wehrte sich gegen diesen Bescheid am Dienstag beim Amtsgericht Pirna – mit mäßigem Erfolg. Im Frühjahr war der Musiker positiv getestet worden, musste zum Glück nicht ins Krankenhaus, sollte aber per sogenanntem Absonderungsbescheid 14 Tage zu Hause bleiben.
"War ich ja", so Christian H. "Aber der Gartennachbar rief an, wir müssten in der Anlage die Wasserleitungen prüfen. Ich musste hin, den Hahn aufdrehen. Ich trug extra FFP3-Maske, Handschuhe und hatte Desinfektionsmittel mit. Es sind doch nur ein paar Meter bis zum Garten". Richter Jürgen Uhlig zeigte kein Verständnis. "Es ist egal, wie weit der Garten weg ist. Sie haben sich über die Anordnung hinweggesetzt! Ich wüsste nicht, wo die Notwendigkeit lag, die zu ignorieren."