Österreich

Mann muss für Stromklau im Kindergarten in Haft

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com/Symbolbild

Ein 46-jähriger Salzburger ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen der Entziehung von Energie und wegen versuchten und vollendeten Diebstahls zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Der Kleinkriminelle aus dem Flachgau soll ein Jahr lang über ein langes Verlängerungskabel Strom vom Kindergarten seiner Heimatgemeinde abgezapft haben. Der Schaden beläuft sich auf rund 50 Euro.

Das war allerdings nicht das einzige Delikt, das dem Arbeitslosen zu Last gelegt wurde. Der vierfach vorbestrafte Mann soll im vergangenen Dezember - just in der Zeit als er sich wegen Diebstahls vor Gericht verantworten musste - mehrfach am frühen Morgen nicht abgesperrte Autos nach Geld durchsucht und in drei Fällen Kleinstbeträge entwendet haben. "Es ist ihnen wohl völlig egal, dass sie damals gerade verurteilt wurden", sagte Richter Günther Nocker zu dem Mann, der schon in der Vergangenheit Strom von einer Schule abgezapft und wiederholt Arbeitgeber bestohlen hatte.

Erbschaft mit Alkohol und Prostituierten durchgebracht

"Warum machen Sie das?", fragte der Richter. "Aus Geldnot", antwortete der Angeklagte, der in den vergangenen 15 Jahren wegen eines Alkoholproblems und regelmäßigen Besuchen bei Prostituierten eine "nicht geringe" Erbschaft durchgebracht und sich zunehmend verschuldet hat. Der 46-Jährige beteuerte am Dienstag, mit dem Trinken aufgehört zu haben und seit Dezember auch niemanden mehr bestohlen zu haben. Außerdem habe er in den nächsten Tagen ein Vorstellungsgespräch.

 

Ab in den Bau

Der Staatsanwalt forderte, die in früheren Verurteilungen ausgesprochenen, bedingten Freiheitsstrafen in der Höhe von mehr als eineinhalb Jahren in eine Haftstrafe umzuwandeln. Das lehnte Richter Nocker ab. Er verurteilte den Angeklagten aber wegen der aktuellen Delikte zu 15 Monaten Freiheitsstrafe und den Ersatz der Prozesskosten. Zehn Monate der Strafe wurden bedingt nachgelassen, fünf muss der Salzburger tatsächlich ins Gefängnis. "Sollten sie aber Arbeit finden, können wir über einen möglichen Strafaufschub reden", betonte der Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.

APA/red.