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Mann namens "Jihad" will Schweizer Pass haben

Ein Mann mit dem Vornamen Jihad will Bürger der Schweiz werden. Die Schweizerische Volkspartei ist empört, Islamexperten wiegeln ab.

Heute Redaktion
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Kurioses Faktum: Wer nicht am Schwimmunterricht teilnimmt, wird in der Schweiz nicht eingebürgert.
Kurioses Faktum: Wer nicht am Schwimmunterricht teilnimmt, wird in der Schweiz nicht eingebürgert.
Bild: Reuters

In einem Kommentar der "Weltwoche" greift Autor Philipp Gut einen Einbürgerungsfall auf, zu dem er schreibt: "Es scheint angezeigt, hier genauer hinzuschauen."

Es handelt sich um einen Mann, der den Schweizer Pass möchte. Sein Vorname: Jihad. Laut den Zürcher Behörden ist er 1983 geboren und staatenlos. Seit 2006 lebt Jihad in der Schweiz. Zusammen mit seiner Frau und Tochter, die beide ebenfalls mit der Schweizer Staatsbürgerschaft liebäugeln.

Schriftliche Anfrage an den Stadtrat

Gut empört sich, dass die Behörden ihm wegen des Datenschutzes keine Auskunft zum Fall geben. Er schreibt Sätze wie: "Dass die Verantwortlichen einen Jihad unbesehen zum Schweizer machen, bleibt in Zeiten des Terrors und der Einschleusung von Gewalttätern unter dem Deckmantel des Asyls unverständlich – und verantwortungslos."

Auch Exponenten der Schweizerische Volkspartei (SVP) stoßen ins gleiche Horn wie Gut. Camille Lothe von der jungen SVP des Kantons Zürich fragt auf Twitter, ob es noch gehe, dass die Stadt einen staatenlosen Mann namens Jihad einbürgern lassen möchte. Und die Stadtzürcher SVP-Gemeinderäte Samuel Balsiger und Dubravko Sinovcic haben sich kürzlich gar in einer schriftlichen Anfrage an den Stadtrat gewendet. Sie wollen Aufklärung und etwa wissen, ob der Mann sich den Namen selber gegeben habe, ob er ein Sicherheitsrisiko darstelle und ob er Sozialhilfe beziehe.

"Jihad ist nicht zwingend ein Begriff für Gewalttätigkeit"

Bei der Islamexpertin Saïda Keller-Messahli sorgen die Reaktionen der SVP und der "Weltwoche" für Kopfschütteln: "Das ist Haarspalterei. Ein Name wird von den Eltern festgelegt und erlaubt keine Rückschlüssse auf die Person." Es sei richtig, dass der Name kein Einbürgerungskriterium darstelle. "Wichtig ist, wer die Person ist, was sie für eine Vorgeschichte hat und wie sie lebt", so Keller-Messahli.

Auch der Kriegsreporter und Jihadismus-Experte Kurt Pelda pflichtet dem bei: "Ich kenne einige, die Jihad heißen. Von denen ist niemand als Jihadist aufgefallen." Wichtig bei der Einbürgerung sei nicht der Name der Person, sondern ob diese überprüft wurde. Zudem fügt Pelda an: "Jihad ist nicht zwingend ein Begriff für Gewalttätigkeit." Es könne nicht nur "heiliger Krieg", sondern auch "sich anstrengen, sich abmühen für Gott und den Glauben" bedeuten.

Bei der Zürcher Stadtkanzlei heißt es auf Anfrage, dass man aufgrund des Datenschutzes keine Auskunft geben könne. In die Einbürgerungsverfahren sind Gemeinde, Kanton und Bund involviert. Sprecherin Christina Stücheli sagt: "Mit klarer Aufgabenzuordnung: Die Gemeinden prüfen die Integration und die wirtschaftliche Situation, der Kanton unter anderem die strafrechtlich relevanten Aspekte und der Bund ist für die Fragen der inneren und äusseren Sicherheit zuständig."

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