Wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn muss sich ein im Pongau lebender Deutscher mit russischen Wurzeln am Dienstag vor den Geschworenen am Salzburger Landesgericht verantworten. Wie die "Krone" berichtete, ließ er sich vor zwei Jahren zwei Hakenkreuze auf die Brust tätowieren, auf diese wurden auch die Behörden aufmerksam.
Die Polizei wollte den 40-Jährigen persönlich abholen, nachdem er zu einer diesbezüglichen Vernehmung nicht erschienen war. Als die Beamten bei der Wohnadresse des Mannes aufschlugen, öffnete dieser oberkörperfrei die Tür – knallte diese daraufhin schnell wieder zu. Die Polizisten konnten die Hakenkreuze trotzdem sehen.
Bereits in Deutschland war der gebürtige Russe mit Nazi-Symbolen aufgefallen. Im Jahr 2017 wurde er daher zu einer Haftstrafe verurteilt. Jetzt droht dem Angeklagten die nächste Verurteilung. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre.