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Mann onaniert im Intercity - fast 1.000 Euro Strafe

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Weil er im Intercity-Erste-Klasse-Abteil vor einer Frau onaniert hatte, musste ein Mann sich am Donnerstag vor Gericht in Zürich antraben. Dort schilderte er eine ganz andere Version.

"Ich kann mir nicht erklären, wie die Frau zu dieser Aussage kommt." Das sagte der 62-jährige Angeklagte am Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht. Es steht Aussage gegen Aussage. Unbestritten ist, dass sich die Privatklägerin und der Beschuldigte an einem Sonntag im Intercity von Bern nach Zürich wenige Meter voneinander entfernt in getrennten Sitzabteilen schräg gegenüber saßen.

Laut der Anklageschrift soll der Beschuldigte während der Fahrt seinen Penis entblößt und schließlich zu onanieren begonnen haben. Da die Frau in ihr Notebook vertieft war, bemerkte sie dies erst gar nicht. Erst als sie ein leises Stöhnen vernahm, habe sie zum glatzköpfigen Mann hingeschaut und begriffen, was der Mann im sonst menschenleeren Erste-Klasse-Abteil da genau machte. Die Frau packte darauf umgehend ihre Sachen zusammen und begab sich zu einem Zugbegleiter.

Es sei eine Racheaktion gewesen

"Es ist schon nicht etwas Alltägliches, dass sich eine Frau an einem Sonntagmorgen an einen Zugbegleiter wendet und aus dem Nichts behauptet, ein Mann würde vor ihren Augen masturbieren, finden sie nicht?", konfrontierte der Richter den angeklagten Familienvater. "Vielleicht reagiert sie in gewissen Situationen einfach sehr energisch", so die Vermutung des im Wallis wohnhaften Beschuldigten.

Er habe sie zuvor darauf hingewiesen, dass es sich nicht gehöre, die Füße auf die Sitze zu legen. Auch der Verteidiger des Mannes schloss in seinem Plädoyer eine Racheaktion der Klägerin nicht aus und forderte einen Freispruch für seinen Mandanten.

"Suchen Sie ein WC auf"

Das Gericht glaubte jedoch der Aussage der an der Gerichtsverhandlung nicht anwesenden Frau. "Sie hatte keinen Grund, so etwas zu erfinden", erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung und verurteilte den Mann wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von rund 935 Euro. Vom Vorwurf des Exhibitionismus wurde der Angeklagte jedoch freigesprochen, da er sich bei der sexuellen Handlung nicht der Frau zuwandte und sofort aufhörte, als die Frau dies bemerkte.

Trotzdem: "Wenn sie solche Sachen machen wollen, dann machen sie es nicht in der Öffentlichkeit", gab der Richter dem 62-Jährigen nach der Urteilsverkündung mit auf den Weg. "Suchen Sie dafür zum Beispiel ein WC auf." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.