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Mann prüft Gasgeruch mit Feuerzeug – Explosion

Heute Redaktion
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Um zu überprüfen, ob Gas aus dem Herd ausgetreten war, griff ein 58-Jähriger zum Feuerzeug. Es kam zu einer Explosion. Dafür wurde er nun per Strafbefehl verurteilt.

Alles begann mit Cordons bleus. Am Nachmittag des 19. Dezembers 2018 bereitete ein 58-jähriger Mann in seiner Wohnung in St. Gallen (Schweiz) zwischen 16 und 17 Uhr mit Schinken und Käse gefüllte Schnitzel zu. Später, gegen 20 Uhr, wollte der Mann zu Bett gehen. Doch so rasch kam er nicht zur Ruhe. Zuvor absolvierte er, wie gewohnt, seinen Kontrollgang. Er löschte Lichter, verschloss die Haustüre und schaute, ob der Gasherd abgestellt ist.

In der Küche nahm der Mann einen leicht süßlichen Geruch wahr, den er nicht richtig einordnen konnte. "Er schloss nicht aus, dass der Geruch von Gas herrührte, das aus dem Herd ausgetreten war", heißt es im Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft. Um zu überprüfen, ob noch Gas austrat, hielt der Mann ein Feuerzeug an die kleinste Herdplatte und betätigte den Zündmechanismus des Feuerzeuges. Das habe er früher auch schon getan, wenn er vergessen habe, eine Herdplatte auszuschalten, worauf die Herdplatte jeweils angegangen sei.

Haare brannten

Nicht dieses Mal: Als der 58-Jährige das Feuerzeug betätigte, kam es zu einer Explosion. In der Folge wurde der Mann an die Wand geschleudert, seine Haare brannten kurzzeitig und er wurde leicht an den Händen und im Gesicht verbrannt. Die Druckwelle der Explosion riss die geschlossene Eingangstür samt Türrahmen aus der Wandverankerung und drückte diese ins Treppenhaus. Dort zerbarst ob der Explosion eine Treppenhauslampe und es bildete sich ein Riss in der Wand. Daraus entstand ein Schaden von 12.000 Franken – umgerechnet etwa 10.500 Euro.

Fahrlässig gehandelt

Der Schaden wurde laut Staatsanwaltschaft fahrlässig verursacht. "Der Mann musste damit rechnen, dass sich im Küchenraum Gas befindet, das sich durch den Zündfunken des Feuerzeugs entzünden konnte", heißt es im Strafbefehl.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte den 58-Jährigen Ende Januar 2019 wegen fahrlässiger Verursachung einer Explosion zu einer Geldstrafe von 220 Euro, sowie der Begleichung der Verfahrenskosten in Höhe von rund 570 Euro. Der Vollzug wird unter einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Schraube locker

Doch weshalb trat Gas aus? Wie Untersuchungen zeigten, führte ein Defekt am Gasregulierventil des Backofendrehschalters dazu, dass Propangas austrat. Von zwei Befestigungsschrauben am Ventil fehlte die eine und die andere war leicht gelockert. "Dadurch war das Ventil horizontal beweglich, wodurch der Drehknauf seitlich eingedrückt werden und sich in der Aussparung des Blendendeckels schräg verkeilen konnte", heißt es im Strafbefehl.

Somit war es möglich, dass sich die Zündsicherung überbrückte und Gas aus dem leicht geöffneten Ventil in den Backofen floss. Da das Ventil infolge fehlender Schraube nicht mehr vollständig dicht war, floss zudem Gas direkt in die Küche.

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