Österreich

Mann rammte Skater in der U3 ein Messer in die Brust

Ein Mann attackierte einen U3-Fahrgast mit einem Messer. Beide kannten sich nicht. Am Montag stand der 28-Jährige wegen Mordversuchs vor Gericht.

Christian Tomsits
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Der Angeklagte vor Gericht (links) und der Tatort.
Der Angeklagte vor Gericht (links) und der Tatort.
picturedesk.com (Symbol), privat

Dieser Streit in der U-Bahn kostete am 25. Juni einem Hobby-Skater beinahe das Leben: Gegen 0.30 Uhr stieg Vedran M. am Volkstheater in die U3. "Weil ich stolperte, fiel mir mein Skateboard hinunter", erzählte der 24-jährige am Montag im Zeugenstand des Wiener Landesgerichts. Der ihm unbekannte Fahrgast Raphael Daniel L. machte sich über seine Tollpatschigkeit lustig. Es kam zu einem hitzigen Wortgefecht und einer Rangelei an der Türe. "Danach wollte ich dem Streit aus dem Weg gehen“, sagte der Skater – doch der 28-jährige L. setzte ihm nach und stach überraschend und ohne Vorwarnung mit einem 13 Zentimeter langen Küchenmesser auf den 24-Jährigen ein.

Not-Operation nach Lungenstich

Das Opfer erlitt einen Bruststich, wurde am Lungengewebe sowie im linken Lungenoberlappen verletzt. Er schleppte sich bei der Station Neubaugasse aus der U-Bahn und musste notoperiert werden, überlebte jedoch. Weil er damals keine Krankenversicherung hatte, bleiben ihm vom Vorfall neben einigen Narben auch über 11.000 Euro Spitalskosten übrig: "Ich will kein Schmerzensgeld, aber diesen Betrag hätte ich gerne wieder", sagte er bei der Verhandlung wegen versuchten Mordes vor dem Richter und den Geschworenen. Der Täter, der kurz nach dem Vorfall auf der Wiener Mariahilferstraße von Polizeibeamten festgenommen werden konnte, erwiderte: "Ich akzeptiere die Forderung." Ob der Wohnungslose diese aber je zahlen wird können, ist fraglich.

Überraschend: Urteil wurde ausgesetzt

Nach zweistündiger Beratung werteten die Geschworenen mit 6:2 den Vorfall nur als schwere Körperverletzung – alle drei Berufsrichter widersprachen und setzten somit den Urteilsspruch aus. Der Prozess muss daher zurück an den Start und wird in Zukunft vor einem neuen Senat erneut verhandelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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