Niederösterreich

Mann schliff Lenkerin (45) an Haaren quer über Straße

Nach Jägermeister und Bier hatte ein 30-Jähriger seine Partnerin (45) aus dem Auto gezerrt und über die Fahrbahn geschliffen.

Der Angeklagte vor Gericht in St. Pölten.
Der Angeklagte vor Gericht in St. Pölten.
privat

Recht friedlich und fromm stand ein einschlägig vorbestrafter 30-Jähriger am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht. Dass er auch ein ganz anderes Gesicht hat, untermauerte die Anklage: Der junge Österreicher soll am 10. November 2022 beim Dartspielen mit seiner Lebensgefährtin (45) in einem Lokal im nö. Zentralraum einige Jägermeister und Bier getrunken haben. Einige ältere Gäste unterhielten sich dabei mit der 45-Jährigen blendend - sehr zum Ärger des Jungspundes. 

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    Der Angeklagte
    Der Angeklagte
    privat

    Am Nachhauseweg soll der 30-Jähriger seiner Freundin ständig ins Lenkrad gegriffen haben, an einer Kreuzung zerrte er sie an den Haaren aus dem Wagen und schubste sie ins Gebüsch. Die 45-Jährige wollte ihren Liebsten beruhigen, da soll er völlig die Fassung verloren haben: Er zerrte sie an den Haaren über den Asphalt bis zur Fahrbahnmitte, trat mit den Füßen auf den Schädel der Frau und schrie nur: "Verpiss Dich."

    Schläger schlief im Auto ein

    Die 45-Jährige flüchtete, kam aber zum Fahrzeug zurück und fand den Aggressor schlafend im Auto vor. Sie setzte sich leise ins Auto und fuhr nach Hause.

    Kaum in den eigenen vier Wänden, ging der "Terror" erneut los: Laut Anklage würgte er seine Freundin, schlug sie mit dem Kopf gegen die Küchenzeile und drohte ihr mit dem Tod.

    Einweisung droht

    Übrigens nicht das erste Mal: Der Angeklagte war schon mal wegen Gewalt gegen die 45-Jährige zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Damals hielt der Gutachter den mehrfach vorbestraften 30-Jährigen für nicht sonderlich gefährlich. Die aktuelle Gutachterin sah dies anders: Sie erachtete den 30-Jährigen als gefährlich, somit steht eine Einweisung für geistig abnorme Rechtsbrecher (bzw. neu heißt es jetzt: Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum) im Raum. Denn der Mann soll am Borderline-Syndrom und Alkoholsucht leiden.

    Um dies zu klären, forderte das hohe Gericht ein drittes Gutachten an - der Prozess wurde somit vertagt, es gilt die Unschuldsvermutung.