Österreich

Mann stach Frau in die Kehle, Urteil wurde aufgehoben

Ein 41-Jähriger stach mit einem Stanleymesser auf seine Frau ein, bekam 18 Jahre Haft dafür. Nun wurde das Urteil vom OGH aufgehoben.

Christine Ziechert
Beim Prozess am Landesgericht Klagenfurt fasste der 41-Jährige 18 Jahre Haft aus.
Beim Prozess am Landesgericht Klagenfurt fasste der 41-Jährige 18 Jahre Haft aus.
Bild: Reuters

Die Begründung des Obersten Gerichtshofes (OGH) mutet für Justiz-Laien ein wenig skurril an: Weil er seinen Sohn nach der Bluttat zu den Nachbarn um Hilfe schickte, hob der OGH das Urteil wegen Mordversuchs gegen den gebürtigen Afghanen auf. Der Fall muss nun neu vor Gericht aufgerollt werden, Geschworene müssen entscheiden, ob der Mann damit "freiwillig den Erfolg der Tat abgewendet hat".

Das Opfer hatte ein jahrelanges Martyrium hinter sich: Die 37-Jährige wurde laut "Krone" vor 23 Jahren mit dem Mann in Afghanistan zwangsverheiratet. Die Ehe dürfte für die Frau von Anfang an schwierig gewesen sein, auch vier gemeinsame Kinder änderten nichts daran. 

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

    Frau wollte die Scheidung

    Die Familie zog nach Kärnten um, die 37-Jährige begann sich langsam zu emanzipieren – was dem Ehemann wiederum sehr missfiel. Die Frau holte sich Unterstützung von der Frauenberatung, eine Scheidung stand im Raum. Als die Vierfach-Mutter im vergangenen Herbst von einem Frauenberatungstermin nach Hause kam, eskalierte die Situation.

    Die 37-Jährige sprach erneut von Scheidung, ihr Mann holte daraufhin ein Stanleymesser. Damit stach er auf seine Frau ein, schlitzte ihr die Kehle auf und trennte ihr die Nerven von drei Fingern ab. Blutüberströmt brach die 37-Jährige zusammen, nur eine Not-OP und Blutkonserven retteten ihr das Leben.

    Sohn holte Hilfe bei Nachbarn

    Der 41-Jährige wollte sich nach der Tat das Leben nehmen, scheiterte jedoch. Er schickte einen seiner Söhne zu den Nachbarn, um Hilfe zu holen. Beim Prozess am Landesgericht Klagenfurt fasste der Afghane wegen Mordversuchs 18 Jahre Haft aus. Doch der OGH hob das Urteil auf, der Prozess muss wiederholt werden, da der "Rücktritt vom (Mord)Versuch" geklärt werden muss. Der Mann kann somit auf eine mildere Strafe hoffen.