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Passagier wollte mit 100.000 Euro in Unterhose abreisen

Den Zollbeamten am Düsseldorfer Flughafen ging Ende November ein dicker Fisch ins Netz. Ein Türkei-Reisender trug ein Vermögen zwischen den Schenkeln.

Roman Palman
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Vom Zoll am Flughafen gestoppt: Der in Düsseldorf lebende Türke (50) hatte 250.000 Euro in präparierten Schuhsohlen und...
Vom Zoll am Flughafen gestoppt: Der in Düsseldorf lebende Türke (50) hatte 250.000 Euro in präparierten Schuhsohlen und...
Hauptzollamt Düsseldorf

Zunächst waren den Kontrolleuren am Airport nur die Schuhe des 50-Jährigen mit Reiseziel in der Türkei verdächtig aufgefallen. 250.000 Euro hatte er in den speziell präparierten Sohlen versteckt. Eine Leibesvisitation führte dann an einer intimen Stelle zu einer weiteren Überraschung.

Der in Düsseldorf lebende Türke hatte in seiner Unterhose weitere 100.000 Euro "freischwebend gelagert, in der Hoffnung, dass dort nicht nachgeschaut wird", so ein Behördensprecher am Donnerstag laut deutschen Medien. Das mutmaßliche Schmuggel-Vermögen bestand zum Großteil aus 500-Euro-Scheinen – derer brauchte es für den Gesamtbetrag mindestens 700 an der Zahl.

...weitere 100.000 Euro "freischwebend" in seiner Unterhose versteckt.
...weitere 100.000 Euro "freischwebend" in seiner Unterhose versteckt.
Hauptzollamt Düsseldorf

Bei der Befragung wurde es dann noch wilder. Der Mann behauptete, das viele Geld von einem Bekannten bekommen zu haben, um es in die Türkei zu bringen. Doch an den Namen des Spenders oder dessen Kontaktdaten wollte oder konnte er sich nicht mehr erinnern.

Extrem hohe Strafe droht

Die gesamten 350.000 Euro wurden daraufhin vom Zoll sichergestellt. Seit zwei Wochen wird nun ermittelt, ob das Geld aus legalen Quellen stammt oder eventuelle Anhaltspunkte für zum Beispiel Geldwäsche vorliegen. Sollte dies der Fall sein, wird das Geld beschlagnahmt und einbehalten.

Der 50-Jährige kassierte nun eine Anzeige wegen des Verdachts der Nichtanmeldung von Barmitteln. Diese müssen ab einem Wert von 10.000 Euro bei Ein- und Ausreise angemeldet werden. Dass es sich im vorliegenden Fall nicht um sein Eigentum handeln könnte, spielt hierbei keine Rolle und kann für den Betroffenen durchaus teuer werden. Bei Verstößen drohen drakonische Bußgelder von bis zu einer Million Euro.

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