Österreich

Mann schoss Bekannten in den Arm: 5 Jahre Haft

Heute Redaktion
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Der Angeklagte am ersten Prozesstag am Gericht Wr. Neustadt: Er wurde Dienstagabend zu 5 Jahren Haft verurteilt.
Der Angeklagte am ersten Prozesstag am Gericht Wr. Neustadt: Er wurde Dienstagabend zu 5 Jahren Haft verurteilt.
Bild: Daniel Schreiner

Schuldspruch am Gericht Wr. Neustadt Dienstagabend: Ein 47-Jähriger wurde zu 5 Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung verurteilt (nicht rechtskräftig).

Finale im Prozess um Mordversuch am Dienstag am Landesgericht Wr. Neustadt: Schauplatz der Tat war eine einsam gelegene Werkstatt des Angeklagten (47), eines unbescholtenen dreifachen Familienvaters, der sich - nach krankheitsbedingter Pensionierung - etwas dazu verdiente, um finanziell über die Runden zu kommen.

Wie berichtet, nahm der Frühpensionist auch den Auftrag für einen Rigipsausbau in der Firma eines 34-Jährigen an. Das spätere Opfer und der Angeklagte (47) hätten sich anfangs auch gut verstanden – bis ein Streit am 11. Jänner eskalierte.

In der Werkstatt des 47-Jährigen war es zu einer Rangelei wegen Geld gekommen, der Angeklagte warf seinen Kumpanen hinaus. "Doch der pumperte an, dass ich dacht hab', der haut die Tür zusammen." "Aus Angst, dass er die Hütte anzündet", nahm der 47-Jährige einen Revolver Magnum 357 aus der Lade, feuerte los, einer der fünf Schüsse traf den Tobenden durch die Eingangstüre im Unterarm. Das Projektil hatte Türblatt sowie Glaselement durchschlagen und blieb im Unterarm des Opfers in der Elle stecken.

"Es war ein Riesenglück, dass er mich nicht erschossen hat", so das Opfer am Dienstag vor Gericht. Wobei Glück relativ sei – immerhin habe er sieben Operationen hinter sich.

Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet, der Schuldspruch erfolgte aber wegen schwerer Nötigung und absichtlich schwerer Körperverletzung. Schuldig gesprochen wurde der 47-Jährige von dem Geschworenensenat unter dem Richtervorsitz von Birgit Borns zudem wegen Vergehen nach dem Waffengesetz und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Sein Anwalt und auch die Staatsanwältin gaben keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. (wes)