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Mann soll 180 Mal Sex mit 13-Jähriger gehabt haben

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Ein 30-Jähriger muss sich in der Schweiz wegen einer sexuellen Beziehung zu einem Teenager vor Gericht verantworten. Der Verteidiger fordert Freispruch.

Nein, der Angeklagte war gar nicht einverstanden mit den Befunden seines psychiatrischen Gutachtens. Ein Forensiker attestierte dem 30-Jährigen am Mittwoch vor dem Baselbieter Strafgericht eine dissoziative Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen. Ohne "fixen Rahmen" werde er es mit seiner "verpfuschten Biografie" nicht schaffen.

Das bedeutet stationäre Therapie nach Artikel 59 des Strafgesetzes nach Verbüßung der Haftstrafe. "Herr Präsident, das ist eine kleine Verwahrung, das will ich nicht", appellierte der Angeklagte an Richter Christoph Spindler.

Dabei weiß er: "Es ist offensichtlich, dass ich Hilfe brauche." Vier abgebrochene Lehren, drei Vorstrafen, ein zerrüttetes Verhältnis zur eigenen Familie und die nächste Verurteilung wartet schon. Mit Marihuana gehandelt hat er, trotz Führerausweisentzug Auto gefahren, auch in bekifftem Zustand, und dann kommt auch noch eine verbotene Beziehung dazu.

Er bestreitet die sexuellen Handlungen

Zwischen September 2016 und Februar 2017 hatte er eine damals 13-jährige Freundin. Rund 180 mal, also praktisch täglich, kam es in dieser Zeit laut Anklage zu Geschlechtsverkehr, also verbotenen sexuellen Handlungen mit einem Kind. "Immer ungeschützt", wie sie in der Einvernahme vor Gericht ausführte. Er bestritt vor Gericht allerdings, dass überhaupt Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Es steht Aussage gegen Aussage.

Der Beschuldigte war Monate zuvor zur Untermiete beim Vater des Mädchens eingezogen. "Er platzte einfach so in unsere Familie", erzählte sie am Mittwoch vor Gericht. Anfangs fand sie Tobias überhaupt nicht toll. Aber dann begannen die beiden einander zu texten. Daraus wurde eine verbotene und vor allem geheime Liebe. Der Gutachter betonte allerdings, dass beim Beschuldigten keine abnorme sexuelle Neigung, wie Pädophilie, vorliege.

Beide sehnen sich nach Normalität im Leben

"Der Altersunterschied war für mich kein Problem", sagte sie. Für das Mädchen hatte das Auffliegen der Beziehung dramatische Folgen. Sie kam vorübergehend in ein geschlossenes Heim, auch jetzt ist sie noch in einem Jugendheim untergebracht. In ihrer Wahrnehmung wurde ihre Kooperation im Verfahren als Druckmittel gegen sie verwendet. "Wenn ich aussage, bekomme ich mein Leben zurück", führte sie aus. Sonst hätte sie gefürchtet, wieder in die Geschlossene zu kommen. "Das war wie Knast."

Sehnsucht nach Normalität hat auch der Beschuldigte. Er brauche ein Ziel. "So wie ich mein Leben bislang geführt habe, bin ich keinen Schritt weitergekommen." Auf die Unterstützung seiner Familie kann er sich dabei nicht verlassen. Außer er lässt sich bekehren. Sein Vater, ehemaliger Polizist, sei so etwas wie ein Sektenführer geworden. "Ich schäme mich." Seine Geschwister seien auch in dieser "Gemeinschaft".

Kleine Verwahrung oder ambulante Therapie

Die Staatsanwaltschaft fordert Schuldsprüche in allen Anklagepunkten und dafür eine unbedingte Freiheitsstrafe über 48 Monate mit anschließender stationärer Therapie nach Artikel 59 des Schweizer Strafgesetzes. Die Verteidigung verlangt indes einen Freispruch beim Anklagepunkt sexuelle Handlungen mit einem Kind. Für die zugestandenen anderen Straftaten hält der Verteidiger Ramon Eichenberger eine unbedingte Freiheitsstrafe über 24 Monate für angemessen, allenfalls in Verbindung mit einer begleitenden ambulanten Therapie.

Das Baselbieter Strafgericht fällt das Urteil voraussichtlich am 22. Mai.

(lha)