Sozialbetrug oder nur die Rache der Ex-Freundin? Ein 58-Jähriger soll jahrelang beim Antrag auf AMS-Geld angegeben haben, nur geringfügig bei einer Schlosserei im südlichen Niederösterreich beschäftigt zu sein. Tatsächlich soll er aber laut Anklage einer Vollbeschäftigung nachgegangen sein. Mutmaßlicher Schaden für das AMS: 52.000 Euro.
Der Schwindel flog erst auf, als der 58-Jährige nach der Trennung von der Ex wegen Stalkings angezeigt worden war und er schließlich vor Gericht seine Vermögens- und Arbeitsverhältnisse darlegen musste.
Gestern musste der 58-Jährige wegen schweren Betruges erneut auf die Anklagebank am Landesgericht Wiener Neustadt, meinte dabei nur: „Da steckt meine Ex dahinter.“
Der Sohn seiner Ex, dem der 58-Jährige einst den Lehrplatz in der Schlosserei verschafft hatte, belastete den Angeklagten indes schwer: „Er hat weit über die Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet.“
Da der Firmenchef wegen einer Coronaerkrankung nicht als Zeuge vor Gericht erscheinen konnte, wurde die Verhandlung vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.