Österreich

Mann soll Cousine (8) und Helferin missbraucht haben

Heute Redaktion
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Angeklagter vor Gericht in Krems
Angeklagter vor Gericht in Krems
Bild: Daniel Schreiner, Fritz Schaler

Gänsehautprozess in Krems am Mittwoch: Ein Rollstuhlfahrer soll als noch unversehrter Teenager seine Stiefcousine (8) und als Erwachsener seine Pflegerin vergewaltigt haben.

Heikler Prozess am Mittwoch am Landesgericht Krems: Ein seit einem Motorradunfall 2011 im Rollstuhl sitzender Mann (29) musste sich wegen Vergewaltigung und anderer Delikte verantworten.

Er soll laut Anklage bereits im Jahr 2005 seine Stiefcousine (8) beim Versteckspielen auf den Dachboden eines landwirtschaftlichen Anwesens in Niederösterreich gelockt, dort fixiert (Anm.: die Hände über den Balken gefesselt) und geknebelt haben und sie 15 Minuten lang vergewaltigt haben. Die Kleine leistete laut Anklage verzweifelte Gegenwehr.

Dann soll der der Kleinen gedroht haben: "Erzählst Du jemanden davon, passiert es immer wieder." Nachdem die damals 16-Jährige im Jahr 2013 von der Vergewaltigung einer Freundin erfahren hatte, konnte sie die Ereignis von 2005 nicht mehr verdrängen, begab sich in psychiatrische Behandlung. In der Folge zeigte sie ihren mutmaßlichen Peiniger an.

Verliebte Pflegerin schwer verletzt

Eine Pflegerin, mit der der 29-Jährige im September 2017 einvernehmlich intim geworden war (Anm.: die Pflegerin hatte sich in den Mann verliebt), soll er dann gegen ihren Willen vergewaltigt und im Unterleib schwer verletzt haben. Die Frau musste ins Spital und notoperiert werden. Der 28-Jährige entschuldigte sich in der Folge immer wieder unter Tränen für die mutmaßliche Tat. Aber: In der Folge zuckte er noch wegen einer angeblichen Spitalsrechnung aus, soll die Pflegekraft eingeschüchtert haben. Aufgrund der Drohungen ging die Pflegerin schließlich zur Polizei.

Der vierfach vorbestrafte Vater eines Kindes zeigte sich im Vorfeld des Prozesses nicht geständig, die Verhandlung fand großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Urteil: frühestens am Freitag, für den 29-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung. (Lie)