Österreich

Mann stach aus Panik vor Zitronen Kollegen nieder

Als ihn ein Arbeitskollege mit Schlürfgeräuschen hänselte, tickte ein Wiener Fleischer aus und stach zu – sein Opfer wurde dabei schwer verletzt.

Heute Redaktion
Teilen
Der verurteilte Fleischer hat eine panische Angst vor Zitronen.
Der verurteilte Fleischer hat eine panische Angst vor Zitronen.
Bild: Fotolia

Die Tat ereignete sich schon im Dezember des Vorjahres, jetzt sprach das Landesgericht Wien das Urteil. Das berichtete der "ORF" am Mittwoch.

Wie bei der Verhandlung zu Tage kam, dürfte der Angeklagte neben seiner panischen Angst vor Zitronen und Schlürfgeräuschen eine Reihe von anderen kuriosen Marotten haben, darunter ein gewisses Spiegelverhalten: Wenn er berührt wird, so berührt der 45-Jährige diejenige Person ebenfalls.

Seine Phobie vor der gelben Zitrusfrucht geht sogar soweit, dass während der Verhandlung versucht wurde das Wort "Zitrone" möglichst nicht zu erwähnen, da der Mann jedesmal zusammenzuckte, wenn er es zu hören bekam.

Kollegen wussten über Angst vor Zitronen Bescheid

Seine Kollegen sollen jedenfalls über die Ticks des Fleischers Bescheid gewusst haben. Doch ein Scherzkeks missachtete im Dezember die Ängste des Mannes und hänselte ihn mit Zitronenschlürfgeräuschen so lange bis dieser die Nerven wegschmiss.

Eine Überwachungskamera hielt den Ausraster des Fleischers auf Video fest. Er habe den nervigen Kollegen nur wegschubsen wollen, beschrieb der Angeklagte den Moment. Dass er dabei ein frisch geschliffenes Messer in der Hand hatte, habe er gar nicht wahrgenommen. Die Klinge hatte sich bei dem Rempler in einen Lungenflügel des Kontrahenten gebohrt und diesen schwer verletzt.

Vor Gericht musste sich der Fleischer schließlich wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Dass er seinen Kollegen absichtlich niederstechen wollte, schlossen alle Beteiligten – selbst das Opfer – aus. Er wurde zu zwölf Monaten Haft verurteilt, welche aber auf drei Jahre bedingt nachgesehen werden. "Einen bedingten Vorsatz zu einer Verletzung kann ich jederzeit vertreten", so die Richterin laut "ORF" bei der Urteilsverkündung. Alle Parteien waren sich offenbar einig, das Urteil ist rechtskräftig. (rcp)