Österreich

Mann, der als U-Boot lebte, stach auf Freundin ein

Heute Redaktion
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Am Freitag muss sich ein 40-Jähriger am Landl wegen Mordes verantworten. Der Beschuldigte gilt als amtsbekannt: In der Mordnacht hätte er im Gefängnis sitzen sollen.

Konkret wird dem Iraker vorgeworfen, dass er am 8. September in einer Wohnung in der Leopoldstadt seine Freundin im Zuge eines Streits vier mal in Hals und Oberkörper gestochen hat. Laut Polizei hörten Nachbarn zuvor einen lautstarken Streit aus der Wohnung. Als sie in das Stiegenhaus kamen, sahen sie gerade den 40-Jährigen flüchten. Er konnte schließlich im Bereich der Quellenstraße in Favoriten festgenommen werden. Was man damals nicht wusste: Der mutmaßliche Täter hätte ohnehin im Gefängnis sitzen müssen.

Amtsbekannt

Die Bluttat soll laut APA nämlich trauriger Höhepunkt eines kriminellen Vorlebens sein. Nachdem er 2010 wegen schwerer Erpressung und Raubes zu zwei Jahren verurteilt wurde, davon acht Monate unbedingt, wurde er nach Italien abgeschoben. Dort suchte er um Asyl an und kehrte in weiterer Folge nach Österreich zurück, wo er wiederum wegen Schlepperei zu einem Jahr Haft – vier Monate unbedingt – verurteilt wurde. Kaum suchte er 2017 in Österreich um Asyl an, geriet er im August desselben Jahres mit dem Gesetz in Konflikt. Dieses Mal wegen schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt – neun Monate unbedingt.

Leben als "U-Boot", dann Mord

Dann ersuchte er um einen Haftaufschub. Die Begründung: Vollzugsuntauglichkeit aufgrund einer "psychiatrischen Erkrankung". Das Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie bestätigte dies – der sich im übrigen ebenfalls für einen Haftaufschub von mindestens einem halben Jahr aussprach.

Dieser Diagnose widersprach ein anderer psychiatrischer Sachverständiger, wonach eine mittel- bis schwergradige depressive Phase, eine posttraumatische Belastungsstörung sowie Angst- und Panikstörungen nicht feststellbar wären. Insofern würden die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Vollzugstauglichkeit vorliegen. Als der Strafaufschub abgewiesen wurde, legte der 40-Jährige umgehend Beschwerde ein.

Weil alle Versuche, der Haft über die Mittel der Rechtsstaatlichkeit zu entgehen, nichts halfen, tauchte der Angeklagte unter. Im Juli erhielt sein Anwalt die Post mit dem Datum des Haftantritts. Der Mandant war jedoch selbst für die Polizei unauffindbar – bis zu jener Nacht, in welcher der Mord in einer Wohnung in der Ybbsstraße geschah. (bai)