Österreich

Mann steckte Chef mit Corona an, muss 18.900 € zahlen

Ein Kfz-Mechaniker kam mit Corona zur Arbeit, steckte zwei Kollegen und den Chef an. Nun soll er 18.900 Euro Entschädigung zahlen. 

Christine Ziechert
Der Mechaniker ging trotz Corona arbeiten, übertrug dabei das Virus (Symbolbild).
Der Mechaniker ging trotz Corona arbeiten, übertrug dabei das Virus (Symbolbild).
Getty Images

Obwohl ein Vorarlberger Kfz-Mechaniker wusste, dass er Corona-positiv ist, ging er am 22. Oktober 2021 arbeiten, trug zudem keine Maske. In der Werkstatt übertrug er dann das Virus auf zwei Kollegen und seinen Vorgesetzten. Im April 2022 wurde der Mann am Landesgericht Feldkirch (Vbg.) rechtskräftig wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro verurteilt.

Wie "vol.at" berichtet, musste sich der Mechaniker nun erneut vor Gericht verantworten: In einem Arbeitsprozess unter der Leitung von Richter Gabriel Rüdisser wurde über eine Entschädigung an seinen nunmehr ehemaligen Arbeitgeber verhandelt. Denn dieser musste aufgrund der Erkrankungen zwei Tage schließen. Zudem hätten infizierte Mitarbeiter auch danach noch nicht arbeiten können.

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    Denise Auer, Helmut Graf

    Urteil ist nicht rechtskräftig

    Das Urteil: Der Vorarlberger muss seinem Ex-Chef 18.900 Euro Schadenersatz zahlen. Begründet wurde die hohe Geldstrafe auch damit, dass der Mechaniker Reparaturen an Fahrzeugen von befreundeten Nicht-Kunden vornahm und dabei Garantien seines Arbeitgebers ausstellte. Zudem soll er die dafür benötigten Ersatzteile mit Firmenrabatten eingekauft haben.

    Die Anwältin des Angeklagten, Barbara Salvatori, meldete Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Die Causa geht nun an das Oberlandesgericht Innsbruck. Die beiden Streitparteien werden sich allerdings bald vor Gericht wiedersehen: Denn ein zweites Verfahren – der Mechaniker bekämpft seine Entlassung – ist laut "vol.at" noch anhängig.

    Vertragsstrafe ist vom Tisch

    Vom Tisch ist hingegen eine Vertragsstrafe in der Höhe von drei Brutto-Monatsgehältern für die von ihm verschuldete Auflösung des Dienstverhältnisses. Weil der Mann den dazugehörigen Passus im Dienstvertrag nicht unterschrieben hatte, muss er die Strafe nicht zahlen.