Niederösterreich

Mann vergewaltigte eigene Ehefrau – vier Jahre Haft

Wegen fortgesetzter Gewalt, Nötigung und einer Vergewaltigung musste ein 40-Jähriger in St. Pölten vor Gericht und wurde schuldig gesprochen. 
18.03.2021, 16:17

Über Jahre soll ein 40-Jähriger aus dem Bezirk Tulln seine Ehefrau immer wieder geschlagen haben. Das Motiv laut Anklage: Krankhafte Eifersucht. Als dann vergangenes Jahr schon die Scheidung anstand, soll es im Februar sogar zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Die Frau war mit einer Freundin unterwegs gewesen, als sie nach Hause kam, attackierte sie der dreifache Familienvater und "kontrollierte" dann gewaltsam, ob die Frau Sex mit einem anderen Mann hatte.

Nachdem die Frau das Martyrium jahrelang für sich behalten hatte, ging sie dieses Mal ins Spital und erstattete auch Anzeige. Denn eines der Kinder hatte den Vorfall miterleben müssen, was der Mutter dann doch zu viel war. Der Ehemann soll ihr dann auch mehrfach mit dem Tod und der Zerstörung ihrer Existenz gedroht haben, wenn sie die Anzeige tatsächlich erstattet bzw. nicht zurücknimmt. Doch die Frau blieb standhaft. Eine Kurznachricht belegt derartige Drohungen, der Anwalt des Angeklagten wollte diese aber als "milieubedingte Unmutsäußerung" vom Tisch bekommen.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Instagram-Fotos als Gegenbeweis

Vor Gericht stritt der Angeklagte selbst alles ab, die Frau habe die Vorwürfe nur erfunden. Als Beweis legte sein Anwalt Instagram-Fotos vor, auf der die Frau unverletzt war und fröhlich wirkte. Außerdem warf er ihr eine Affäre vor. Ein vorgelegtes Foto, das die Frau mit einem anderen Mann zeigte, wurde aber Monate nach dem Vorfall und der Trennung aufgenommen, half dem 40-Jährigen bei seiner Argumentation nicht viel.

Auch Zeugen bestätigten dem Gericht, dass sie das Opfer wiederholt mit Hämatomen angetroffen hatten. Die Schöffen mussten schlussendlich die Glaubwürdigkeit der beiden Seiten bewerten und trafen dabei eine eindeutige Entscheidung. Während es laut der Richterin kaum Zweifel an den der Glaubwürdigkeit des Opfers gab, konnte sie der Argumentation des Angeklagten schwer folgen. Das Urteil: Schuldig in allen Anklagepunkten, vier Jahre unbedingte Haft. Der Staatsanwalt war damit einverstanden, der Angeklagte und sein Anwalt nicht – nicht rechtskräftig.