Der seelisch gestörte Mann steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Münchner Landgericht. Die Richter müssen über seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik entscheiden. Der angeklagte Grafiker soll zur Tatzeit am 28. November 2011 in einem psychotischen Zustand gewesen sein, ausgelöst durch jahrelangen Alkoholmissbrauch und Marihuanagenuss.
Er wurde nach zwei Monaten aus der vorläufigen Unterbringung im Krankenhaus gegen Auflagen entlassen. Er hat sich in einer Entzugsklinik behandeln lassen und lebt wieder bei den Eltern, die vor Gericht die Aussage verweigerten.