Vor zweieinhalb Jahren riss ein schrecklicher Unfall eine Runde von Freunden brutal auseinander. Acht Oberösterreicher waren im Juni 2021 mit ihren Mopeds zu einem Ausflug aufgebrochen, um mit einem Weinbauer über seine Arbeit für ein Blasmusik-Festival zu sprechen. Ein "Service-Fahrzeug" begleitete die Runde. Als sie von Mauthausen nach Grein (beides OÖ) unterwegs waren, parkten sie bei Baumgartenberg (OÖ) auf einem gut einsehbaren Straßenabschnitt der B3 – mit fatalen Folgen: Ein Pensionist (66) kam aus unbekannten Gründen von der Fahrbahn ab und fuhr ungebremst in die in die Gruppe.
Sieben Moped-Fahrer wurden mit voller Wucht vom Wagen erfasst und durch die Luft geschleudert. Zwei der Männer (29 und 48) verstarben noch an der Unfallstelle. Ein der Überlebenden erlitt einen besonders schweren Schock: Er klagte nun den Verursacher des Unfalls, der inzwischen auch strafrechtlich verurteilt wurde, und ging damit bis zum Obersten Gerichtshof (OGH).
Der Kläger gab an, er habe mit einem der beiden Unfallopfer eine "beispiellose, äußerst innige und enge Beziehung" gehabt, berichtet die "Presse". Da die beiden jedoch nicht verwandt sind und der Freund etwa 50 Meter vom Unfall entfernt stand, stünde ihm eigentlich kein Schmerzengeld zu. Der Kläger sah jedoch seine Freunde durch die Luft fliegen und leistete seinem engsten Gefährten erste Hilfe, doch er konnte ihn nicht mehr retten. In der Folge erlitt der Überlebende eine posttraumatische Belastungsstörung. Flashbacks und Albträume verfolgten ihn lange.
Er bekam vom Bezirksgericht Perg (OÖ) 4.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Für Verdienstentgang sollte er weitere 2.600 Euro erhalten. Das bestätigte auch das Landesgericht Linz. Einen sogenannten "Schockschaden" erleiden juristisch gesehen eigentlich entweder nahe Angehörige bei Tod oder Verletzung oder jemand, der unmittelbar am Unfall beteiligt war. Jedoch: "Ein rein freundschaftliches Verhältnis, mag es auch von besonderer Intensität geprägt sein, ist in der Rechtsordnung nicht verankert", erklärt der OGH.
Da der traumatisierte Kläger den schrecklichen Unfall jedoch nahe genug miterleben musste, werden ihm nun laut OGH die 6.600 Euro zugesprochen. Er habe den "besonders schrecklichen Unfall aus räumlicher Nähe" miterleben müssen. Juristisch ausgedrückt ist deshalb "von einer qualifizierten Beteiligung des Klägers am Unfallgeschehen auszugehen“.