Die Richterin in Valencia habe aus diesem Grund auch die bereits im Jahr 2011 geschiedene Ehe für nichtig erklärt, berichteten Medien. Der verurteilte Anwalt Javier Vilalta, der sich während des Verfahrens als bisexuell bezeichnet und eingeräumt hatte, er habe vor der Ehe "gleichgeschlechtliche Affären gehabt", bezeichnete das Urteil laut der Zeitung "El Mundo" als "schrecklich". Seine Anwälte kündigten Berufung an.
Der spanische Verband der Lesben, Schwulen, Transgender und Bisexuellen (FELGTB) kritisierte das Urteil als reaktionär. In einem "moralischen Prozess" sei ein "besorgniserregender und gefährlicher Präzedenzfall geschaffen" worden. FELGTB-Präsidentin Uge Sangil erklärte: "Die sexuelle Orientierung einer Person wurde öffentlich auf die Anklagebank gesetzt." Das sei verfassungswidrig.