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Mann verzockt Millionen im Casino, keiner stoppt ihn

Ein Brite hat in zwei Nächten innerhalb von sechs Monaten Millionen im Zürcher Casino verspielt.

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Der 31-Jährige verspielte Millionen.
Der 31-Jährige verspielte Millionen.
istock/ Symbolbild

Ein vom Spielwahn getriebener 31-jähriger Brite sieht eine Verletzung der Sorgfaltspflicht im Casino Zürich. Er hatte in zwei Nächten im Jahr 2019 insgesamt mehrere Millionen Franken verspielt, wie die "NZZ am Sonntag" (Artikel kostenpflichtig) berichtet.

Nach seiner ersten großen Verlustnacht im Januar wollte es der Brite in einer zweiten Spielnacht im August besser machen. Er bittet seinen Client Relationship Manager nach eigenen Angaben, ihn nach einem Jetonwechsel von 280.000 Euro nicht mehr spielen zu lassen. Trotzdem fegt er in dieser Nacht sein ganzes Jetonkonto leer – 1,4 Millionen Euro, wie es im Bericht weiter heißt.

Im Januar habe er über eine Millionen Franken allein wegen vom Casino organisierter Taxifahrten gezahlt. Er ließ sich zu seiner Wohnung chauffieren, wo er Hunderttausende Franken hortete, die er danach verspielt hatte.

Der Mann schildert seinen Fall der ESBK (Eidgenössische Spielekommission), doch die will den Fall nicht untersuchen, weil sie "keine Fehler seitens des Casinos entdecken konnte", heißt es in einer Mail, die der Zeitung vorliegt. Laut dem Anwalt des Briten gäbe es widersprüchliche Aussagen seitens des Casinos und keine Belege.

Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt?

In der Schweiz erhalten Casinos ohne Sozialschutzkonzept keine Konzession. Ein solches Konzept regelt den Umgang mit exzessiven Spielern und beinhaltet Maßnahmen zur Selbstkontrolle oder Spielebeschränkung.

Obwohl der Brite auf Nachfrage der "NZZ am Sonntag" bei Swiss Casinos Zürich nicht als gefährdete Person angesehen wurde, hatte man ihn später aus genau diesem Grund sperren lassen. Zur diesem Widerspruch habe das Casino festgehalten, dass der Fall der ESBK gemeldet wurde, die dann Unregelmäßigkeiten festgestellt habe.

Die ESBK sieht die Vorgänge jedoch als privaten Rechtsstreit und verfolgt ihn nicht weiter. Man sei der Aufsichtspflicht im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nachgekommen. Die beiden Streitparteien, das Casino und der Brite, müssen den Fall nun also auf dem Zivilrechtsweg klären.

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